Betr.: | 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alt Zachun |
Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat am 18.03.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Das Ziel der Planung liegt in der Darstellung einer Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Dadurch wird das Aufstellen eines Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1) für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage planungsrechtlich vorbereitet.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 12 ha und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 23/3 der Flur 2 der Gemarkung Alt Zachun. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Gemeindegebietsrand, unmittelbar parallel der Bahnlinie Schwerin-Hamburg verlaufend.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat am 18.03.2024 den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den dazugehörigen Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der dazugehörige Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit
vom 21.05.2024 bis zum 21.06.2024
auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.bauportal-mv.de
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Fachbereich Bauen und Planung des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienstzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Amt Hagenow-Land
Fachbereich Bauen und Planung
Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow
Tel.: 03883 – 6107 47
Mail: info@amt-hagenow-land.de
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Alt Zachun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.