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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Alt Zachun

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023

Betr.:

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alt Zachun

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat am 24.03.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 14 ha und ist im Übersichtsplan dargestellt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörige Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 19.05.2025 bis zum 20.06.2025

auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL veröffentlicht.

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraums im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 -12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist eingereicht werden. Sie sollen elektronisch an info@amt-hagenow-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Alt Zachun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse einverstanden. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO i. V. m.

§ 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten wesentlicher, bereits vorliegender umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ebenfalls veröffentlicht werden:

-

Umweltbericht

-

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 22.11.2024

-

Stellungnahme des Landkreises Ludwiglust-Parchim vom 12.06.2024

-

Stellungnahme des staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 14.04.2024

Umweltbericht

Schutzgebiete

Westlich des Änderungsbereiches, ca. 2100 m entfernt, befindet sich das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung GGB DE 2533-301 „Sude mit Zuflüssen“.

Gesetzlich geschützte Biotope

Innerhalb des Änderungsbereiches sind keine gemäß § 20 NatSchAG M-V unter Schutz stehenden Biotope vorhanden. Im Umkreis von 50 m befinden sich drei gemäß § 20 NatSchAG M-V gesetzlich geschützte Biotope.

Schutzgut Mensch

Das Schutzgut Mensch wurde betrachtet. Visuelle Beeinträchtigungen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1) minimiert. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes.

Schutzgut Pflanzen, Tiere sowie biologische Vielfalt

Die Auswirkungen auf das Schutzgut wurden untersucht. Die Auswirkungen durch die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden erläutert.

Schutzgut Boden

Die Bodenart, Bodenfunktion sowie Vorbelastungen des Änderungsbereiches wurden betrachtet. Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurden untersucht.

Schutzgut Wasser

Innerhalb des Änderungsbereiches sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Der Änderungsbereich liegt zudem außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.

Schutzgut Fläche

Es handelt sich um eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Höhe des Eingriffs durch Versiegelungen wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung betrachtet und entsprechend ausgeglichen.

Schutzgut Klima/Luft

Das Schutzgut wurde betrachtet. Das Planvorhaben mit der Errichtung von regenerativen Energien wirkt sich positiv auf das Klima aus.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Innerhalb des Änderungsbereiches sind keine Bau- oder Bodendenkmale oder sonstige Sachgüter vorhanden.

Schutzgut Landschaft/Ortsbild

Der Einfluss auf das Landschaftsbild wurde beschrieben und bewertet. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb eines gemäß Baugesetzbuch privilegierten Bereichs für die Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.

Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg vom 22.11.2024

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V vom 07.11.2024 die Zulassung der Abweichung vom Programmsatz 5.3 (9) vorliegt. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche auf ca. 12 ha durch eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Anspruch genommen werden kann.

Stellungnahme des Landkreises Ludwiglust-Parchim vom 12.06.2024

Untere Naturschutzbehörde

Es werden Hinweise zur Eingriffsregelung gegeben. Darüber hinaus werden Hinweise zum Artenschutz gegeben.

Untere Wasserbehörde

Es wird darauf hingewiesen, dass Gewässer I. und II. Ordnung nicht tangiert werden. Zudem werden Hinweise zum Niederschlagswasser sowie zum Bodenschutz gegeben.

Untere Immissionsschutzbehörde

Es werden Hinweise zum Immissionsschutz gegeben.

Stellungnahme des staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 14.04.2024

Es wird auf Belange der Landwirtschaft und des Immissionsschutzes hingewiesen.

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