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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachung der Gemeinde Hoort
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Bekanntmachung der Gemeinde Hoort - Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 „Feuerwehr Neu Zachun“

Übersichtslageplan: Lage des Geltungsbereichs (rot), nicht maßstabsgerecht (Kartenbild: GeoBasis- DE/M-V 2025, Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2025, Kartendaten: Open Street Map (ODbL) 2025)

Hier: Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat in öffentlicher Sitzung am 26.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Feuerwehr Neu Zachun“ beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 205/2 sowie das Flurstück 205/4 der Flur 1 der Gemarkung Neu Zachun. Südlich liegt Wohnbebauung an, östlich ist ein Grundstück mit Nebengebäuden sowie ein Waldgebiet des Forstamtes Friedrichsmoor zugehörig zum Revier Buchholz. Im Norden befindet sich eine landwirtschaftliche Fläche und im Westen liegt privates Grünland an. Der Gemeindeortsteil Hoort kann über die Bandenitzer Straße im Osten erreicht werden.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Wache für die freiwillige Feuerwehr im Ortsteil Neu Zachun. Die Fläche ist im Besitz der Gemeinde Hoort und umfasst eine Größe von ca. 6.000 m².

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „Feuerwehr Neu Zachun“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat am 26.03.2026 ebenso den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Feuerwehr Neu Zachun“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Feuerwehr Neu Zachun“ sowie die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hoort deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 2 nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Übersichtsplan:

 

 

Iris Feldmann
Bürgermeisterin