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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hülseburg

© GeoBasis-DE/MV (2026) CC BY 4.0

Betr.: 2. Änderung des Flächennutzungsplans (bestehend aus drei Teilflächen, Darstellung: Sonstige Sondergebiete für die Windenergie und Flächen für die Landwirtschaft)

Bekanntmachung über die Aufstellung sowie Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Än-derung des Flächennutzungsplans und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hülseburg hat am 16.04.2026 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (bestehend aus drei Teilflächen, Darstellung: Sonstiges Sondergebiet Windenergie) beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Absiche-rung der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Ener-gien. Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans möchte die Gemeinde Hülseburg ihren kommunalen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz erhöhen. Bislang sind im Gemeindegebiet von Hülseburg keine Windenergieanlagen vorhanden, wohl aber eine Biosgasanlage.

Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung bereits am 03.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Im September 2025 war das Erreichen des ersten Flächenbeitragswerts nach § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz in Verbindung mit § 9a Landesplanungsgesetz noch nicht festgestellt, so dass die Gemeinde beabsichtigte das Verfahren nach § 245c Abs. 5 BauGB durchzuführen. Mit Inkrafttreten der Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg am 05.12.2025 und der Festlegung der Gebietskulisse für die Er-richtung von Windkraftanlagen, in Verbindung mit der Feststellung des ersten Flächenbeitragswerts, ist das Verfahren zur 2. Flächennutzungsplanänderung auf den § 249 Abs. 4 BauGB umzustellen. Die Feststellung des ersten Flächenbeitragswerts steht der Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie nicht entgegen.

Der Geltungsbereich befindet sich zwischen den Ortslagen Hülseburg und Presek. Die Größe der Sonsti-gen Sondergebiete Windenergie, überlagernd mit Flächen für die Landwirtschaft, hat insgesamt eine Größe von ca. 90,4 ha.

Der Aufstellungsbeschluss und die Änderung des Aufstellungsbeschlusses werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hülseburg hat am 16.04.2026 ebenso den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die dazugehörige Begründung inklusive Gutachten und der Umweltbericht in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:

https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/

sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden

Dienstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

8.30 - 12.00 Uhr

sowie nach vorheriger Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hülseburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Übersichtsplan

 

 

Heinz Dubielski
Bürgermeister