Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2023
Betr.: | 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alt Zachun |
Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat am 18.03.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Das Ziel der Planung liegt in der Darstellung einer Sonderbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Dadurch wird das Aufstellen eines Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1) für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage planungsrechtlich vorbereitet.
Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 12 ha und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 23/3 der Flur 2 der Gemarkung Alt Zachun. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Gemeindegebietsrand, unmittelbar parallel der Bahnlinie Schwerin-Hamburg verlaufend.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Alt Zachun hat am 18.03.2024 den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den dazugehörigen Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Aufgrund eines Fehlers bei der Bekanntmachung im Kommunalanzeiger vom 10.05.2024 wird zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und der dazugehörige Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024
auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/
sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:
https://www.bauportal-mv.de
veröffentlicht.
Des Weiteren erfolgt eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 212, des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Alt Zachun deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.