Betr.: | Bebauungsplan Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ |
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Picher hat am 20.12.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Nördlich der Hagenower Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften sowie den dazugehörigen Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 mit örtlichen Bauvorschriften und der dazugehörige Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit
vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024
auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/
sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:
https://www.bauportal-mv.de
veröffentlicht.
Des Weiteren erfolgt eine öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Fachbereich Bauen und Planung, Zimmer 212, des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow, während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden sowie nach vorheriger Vereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Picher deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 2 nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.