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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 6/2026
Aus dem Amt
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Information zur nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Amtsbereich Hagenow-Land

 

Es wird empfohlen für die Zeit spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang bis mindestens eine Stunde nach Sonnenaufgang zum Schutz des Igels Mähroboter nicht zu nutzen.

Die Landeshauptstadt Schwerin hat bereits eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erlassen.

Dieser ist folgende Begründung zu entnehmen:

Die Bestände des Westeuropäischen Igels (Erinaceus europaeus) sind in mehr als der Hälfte der Länder seines Verbreitungsgebietes zurückgegangen. Daher hat die Weltnaturschutzunion (IUCN) den Westeuropäischen Igel im Jahr 2024 erstmals auf der internationalen Roten Liste als „potenziell gefährdet“ eingestuft.

Auch in Deutschland ist ein Bestandsrückgang in derzeit unbekanntem Ausmaß zu verzeichnen. Aufgrund ihrer nächtlichen Aktivität liegen im Vergleich zu tagaktiven Arten bisher wenig belastbare Daten vor. Auf der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands wird der Igel in der Kategorie „Vorwarnliste“ geführt. Setzt sich der abnehmende Trend fort, würde dies eine weitere Abstufung in der Roten Liste zur Folge haben.

Der Igel ist ein einheimisches Wildtier, welches früher überall in Deutschland zahlreich vertreten war. Eine reich strukturierte, durch Hecken und Gebüsche gegliederte Kulturlandschaft bot ausreichend Nahrungsgrundlage und Lebensraum. Durch die Abnahme geeigneter Rückzugsorte in der offenen Landschaft sucht der Igel vermehrt Ersatzlebensräume in Grünanlagen und naturnah gestalteten Privatgärten auf. Infolgedessen ist inzwischen in vielen Regionen gegenüber der offenen Landschaft, ein deutlich höherer Bestand des Igels im besiedelten Raum anzunehmen. Demzufolge übernehmen alle eine besondere Verantwortung beim Schutz des Igels.

Neben der als Hauptursache für den Rückgang vermuteten fehlenden Nahrungsgrundlage leidet der Igel insbesondere unter Lebensraumverlust und -zerstörung. Gerade in Gärten stellt aber auch der steigende Einsatz von Mährobotern eine ernstzunehmende Gefahr für Igel dar.

Die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere legen auf ihrer Suche nach Futter meist mehrere Kilometer zurück. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen, anstatt zu flüchten. Dadurch können sie leicht von den scharfen Messern der Mähroboter erfasst werden, was mitunter zu schweren Schnittverletzungen führt. In einer Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung aus dem Jahr 2024 wurde dokumentiert, dass fast 50% der Igel, die Schnittverletzungen infolge von elektrisch agierenden Gartenpflegegeräten erlitten, diese nicht überlebten.

Die geräuscharmen und nahezu autonom arbeitenden Mähroboter werden häufig auch in den Abend- und Nachtstunden eingesetzt. Viele Hersteller von Mährobotern weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden sollen. Die Sensorik der Mähroboter ist bisher technisch noch nicht ausreichend ausgereift, um insbesondere kleinere Tiere wahrzunehmen und diesen auszuweichen. Nicht nur Igel, auch weitere besonders und streng geschützte Wirbeltierarten, vor allem Amphibien wie Frösche, Kröten und Molche können von den Messern der zunehmend effektiv arbeitenden Mähroboter erfasst werden.

Die Besitzer und Betreiber eines Mähroboters haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Inbetriebnahme keine Gefahr für Igel und andere Tiere entsteht.

Verletzen oder töten Mähroboter Igel, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.

Bitte nutzen Sie etwaige Mähroboter daher nicht in der Nachtzeit und leisten damit Ihren Beitrag zum Artenschutz.

Ihr Ordnungsamt des Amtes Hagenow-Land