| Plangebiet: | Gemeinde/Gemarkung Toddin, Flur 1 |
| Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 202/2 der Flur 2 der Gemarkung Toddin. Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen. |
Ziel des Parallelverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte für ca. 60 Kinder. Das betreffende Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und umfasst eine Flächengröße von ca. 13.000 m².
Der Geltungsbereich wird derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Die Gemeindevertretung Toddin hat auf ihrer Sitzung vom 12.03.2026 die Abwägungen zum geänderten Entwurf für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Toddin und des Bebauungsplanes Nr. 3 „KITA Toddin“ gebilligt.
Nach Prüfung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat sich das Erfordernis zur erneuten Änderung der Entwürfe ergeben. Anlass hierfür bildete die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde bezüglich naturschutzrechtlicher Nachforderungen. In diesem Zuge erfolgte die Änderung/Ergänzung insbesondere bei:
| • | Änderung der Wertstufen in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
| • | Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach den Anforderungen der HzE 2018 |
| • | Ergänzung der Hinweise |
| • | Ergänzung/Änderung der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen |
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Gemeinde langfristig weitere Nutzungen auf der Fläche ermöglichen will, um zukünftig eine sparsame Flächeninanspruchnahme zu fördern. Daher wurden die zulässigen Nutzungen ergänzt und die Zweckbestimmungen erweitert. Die Stellplatzflächen wurden ebenfalls angepasst, um den Anforderungen der neu eingeführten „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23)“ gerecht zu werden und den voraussichtlichen Bedarf an Stellflächen zu decken. Nach der Überarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde der Geltungsbereich zur Anlage der Streuobstwiese erweitert, um den Anforderungen an den notwendigen Ausgleich gerecht zu werden.
Die Gemeindevertretung Toddin hat auf ihrer Sitzung am 12.03.2026 die Überarbeitung der geänderten Entwürfe für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Toddin und des Bebauungsplanes Nr. 3 „KITA Toddin“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Wiederholung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung der Entwürfe der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 3 „KITA Toddin“ mit der jeweiligen Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter folgender URL:
https://www.amt-hagenow-land.de/verwaltung-service/bauleitplanung/laufende-planverfahren/
sowie zusätzlich im Internet auf der Homepage des Bau- und Planungsportals M-V unter folgender URL:
https://www.bauportal-mv.de
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraums im Amt Hagenow-Land, Fachdienst Bauen und Planung, Zimmer 212, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden
| Dienstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach vorheriger Vereinbarung eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an info@amt-hagenow-land.de übermitteln sowie bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der dem Publikum gewidmeten Dienststunden zur Niederschrift im Amt Hagenow-Land, Fachbereich Bauen und Planung, Bahnhofstraße 25 in 19230 Hagenow abgeben.
Während der öffentlichen Auslegung sind zu zusätzlich verfügbar:
| • | die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung; |
| • | die Biotoptypenkartierung; |
| • | Ausgleichsmaßnahmen: Pflanzschema Baumreihe, Pflanzschema Streuobstwiese, Pflegeplan Streuobstwiese; |
Während der öffentlichen Auslegung ist der Umweltbericht als integraler Bestandteil der Begründungen für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Toddin und des Bebauungsplanes Nr. 3 „KITA Toddin“ verfügbar und enthält Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Klima/Luft, Menschen, Landschafts-/Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist dargestellt. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren die Folgen für die nachfolgend genannten Schutzgüter überprüft.
| • | Finden sich im Umweltbericht, in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 26.07.24 (FD 68 Umwelt) und in der Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V) vom 09.08.24, in der Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 04.07.2024 und in der Stellungnahme des Bergamtes Stralsund vom 23.07.24 |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation, vorhabenbedingten Folgen, Untersuchung auf Altlasten, Kampfmittelfunde, Bergbauberechtigung |
| • | Finden sich im Umweltbericht |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation und vorhabenbedingten Folgen. |
| • | Finden sich im Umweltbericht und in der Biotoptypenkartierung |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation und vorhabenbedingten Folgen |
| • | Finden sich im Umweltbericht, in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 26.07.24 (FD 53 Gesundheit und FD 68 Umwelt) und in der Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 04.07.2024 |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation und vorhabenbedingten Folgen, zur Behandlung von wasserwirtschaftlichen Anlagen, Abwässern, zur Versickerung von Niederschlagswasser und zur Bereitstellung von Löschwasser |
| • | Finden sich im Umweltbericht |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation, vorhabenbedingten Folgen |
| • | Finden sich im Umweltbericht und in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 26.07.24 (FD 68 Umwelt) |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation, vorhabenbedingten Folgen, geschützte Baumreihen, Streuobstwiese |
| • | Finden sich im Umweltbericht |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation und vorhabenbedingten Folgen. |
| • | Finden sich im Umweltbericht und in der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 26.07.24 (FD 63 Bauordnung, Straßen- und Tiefbau) |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation, vorhabenbedingten Folgen und der Anbindung an die Kreisstraße 25 (K 25) |
| • | Finden sich im Umweltbericht und in der Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern vom 25.07.2024 |
| • | Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Ausgangssituation und vorhabenbedingten Folgen, Mitteilungspflicht bei Befund von archäologischen Kulturdenkmalen |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 „KITA Toddin“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 3 „KITA Toddin“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Die erneute Veröffentlichung der geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 3 „KITA Toddin“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit bekanntgegeben.