Betr.: | Bebauungsplan Nr. 1 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Steegen" der Gemeinde Pätow-Steegen |
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pätow-Steegen hat in öffentlicher Sitzung am 17.01.2024 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Photovoltaik Steegen" beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von ca. 73,0 ha und umfasst das Flurstück 173 der Flur 2 sowie die Flurstücke 8, 75, 76, 77/2, 124/3, 125, 126, 127 und 128/2 der Flur 3 in der Gemarkung Pätow-Steegen.
Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung und Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches