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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachung der Gemeinde Gammelin
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Informationen zur Durchführung von Voruntersuchungen gemäß § 44 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für das Projekt SuedOstLink+ in Gammelin

Vorhaben SuedOstLink+

Die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) plant als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber den Neubau der Gleichstromverbindung SuedOstLink+ von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen- Anhalt. Das als Erdkabel zu errichtende Vorhaben soll den Suchraum Klein Rogahn westlich von Schwerin mit dem Landkreis Börde verbinden. Gesetzlich festgeschrieben ist der SuedOstLink+ im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben Nummer 5a.

Zu den hier geplanten Vorarbeiten zählen insbesondere Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelerkundungen.

Voruntersuchungen

Baugrunduntersuchungen

Die Baugrunderkundungen sind erforderlich, um festzustellen, in welchen Bereichen und mittels welchen Bauverfahren Erdkabel verlegt werden können. Die Untersuchungen finden im Bereich der momentan in Planung befindlichen Korridorvarianten des SuedOstLink+ statt. Innerhalb des jeweiligen Korridors mit planmäßig offener Bauweise werden in einem Regelabstand von rd. 250 m Kleinrammbohrungen mit einem Bohrdurchmesser von 30 bis 80 mm bis maximal 4 m unter Geländeoberkante durchgeführt. Die direkten Aufschlüsse (Rotationskernbohrungen und Kleinrammbohrungen) liefern Informationen zum Schichtenaufbau und ermöglichen die Entnahme von Proben zur Ermittlung der boden- bzw. felsphysikalischen Eigenschaften mittels Laboruntersuchungen. Eine Drucksondierung dient zur Ermittlung von Bodeneigenschaften. Man erhält Informationen über die Lagerungsdichte oder die Konsistenz bindiger Böden (z.B. Lehm oder Mergel) bzw. über die Festigkeitseigenschaften eines nichtbindigen Baugrunds (z.B. Sand oder Kies). Die Sondierung erfolgt mit einer genormten ca. 20x3,5 cm großen Messspitze (Sonde), die in den Untergrund gedrückt wird. Die Ergebnisse von Drucksondierungen werden zur Berechnung der Tragfähigkeit des Untergrundes herangezogen.

Für die Vorarbeiten ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten und zu befahren. Darüber hinaus wird es auch erforderlich sein, temporäre Abstellflächen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren.

Einen Erklärfilm zu den Baugrunduntersuchungen finden Sie unter www.50hertz.com/SuedOstLinkplus/BGU

Kampfmittelerkundungen

Um die Baugrunduntersuchungen sicher durchführen und auch später einen sicheren Bauablauf gewährleisten zu können, werden die Bohrpunkte und deren Umgebung vorher auf Kampfmittel untersucht. Dazu wird vorab ein Räumkonzept erstellt, das auf einer militärhistorischen Analyse basiert. Um ein Bild vom Untergrund zu bekommen, nutzen die Kampfmittelräumer sogenannte Magnetometer. Die tragbaren oder auf Rollen montierten Geräte erkennen über eine Messung der magnetischen Flussdichte im Boden verborgene metallische Objekte und deren Maße. Bei Bedarf wird neben dem Magnetometer auch eine Bohrlochsondierung durchgeführt, bei welcher drei kleine Sondierbohrungen in einem Dreieck mit einer Kantenlänge von 75 cm durchgeführt und mögliche Kampfmittel mittels einer eingeführten Sonde geprüft werden.

Einen Erklärfilm zu den Kampfmittelerkundungen finden Sie unter www.50hertz.com/SuedOstLinkplus/ UXO

Beauftragte Dienstleister

Die persönliche Ansprache vor Beginn der Arbeiten für Baugrunduntersuchungen und Kampfmitteluntersuchungen wird von der Firma TRIGIS GeoServices GmbH übernommen.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung dieser Voruntersuchungen sowie entsprechende Betretungs-, Fahrt- und Benutzungsrechte an den betroffenen Grundstücken folgen unmittelbar aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, ohne dass es insoweit Mitwirkungshandlungen oder einer Zustimmung des Eigentümers, bzw. des sonstigen Nutzungsberechtigten bedarf.

Gemäß § 44 Abs. 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich oder von ihm Beauftragte zu dulden.

Die Vorschrift des § 44 Abs. 1 EnWG schränkt die zivilrechtlichen Abwehransprüche von Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten ein, um einen beschleunigten Netzausbau zu erreichen. Voraussetzung der Duldungspflicht ist, dass der Vorhabenträger die beabsichtigten Vorarbeiten zwei Wochen vor ihrer Ausführung bekannt gibt. Dieser Vorabankündigungspflicht der Vorarbeiten kommt 50Hertz mit dieser Bekanntmachung nach. Mit Ablauf der Zwei-Wochen-Frist sind Nutzungsberechtigte somit gesetzlich verpflichtet, die angekündigten Vorarbeiten zu dulden. Bei den Maßnahmen wird explizit darauf geachtet, etwaige Beeinträchtigungen der betroffenen Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flur- und/oder

Aufwuchsschäden kommen, werden dem Pächter/Nutzungsberechtigten die entstandenen Schäden durch 50Hertz in voller Höhe ersetzt. Sind Entschädigungen erforderlich, so richten sich diese nach den aktuellen Entschädigungsrichtsätzen der Landesbauernverbände.

Ansprechpartner für Ihre Fragen

Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Herrn Christoph Arnold, T: +49 (0)30 5150-3553, E-Mail: christoph.arnold@50hertz.com

Betroffene Flurstücke für Baugrunduntersuchungen und Kampfmittelerkundungen

Zeitraum der Voruntersuchungen

Die Maßnahmen auf den betroffenen Flächen starten ab dem 01.09.2024 und sollen voraussichtlich April 2025 abgeschlossen werden.

Flurstücksliste

Konkret beabsichtigt 50Hertz Vorarbeiten auf den folgenden Flächen durchzuführen