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Hagenower Kommunalanzeiger
Ausgabe 9/2023
Aus dem Amt
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Aufforderung an alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

aus gegebenem Anlass, möchten wir Sie auf die Hundehalterverordnung des Amtes Hagenow-Land vom 07.03.2013 aufmerksam machen.

In dieser heißt es in § 1 Abs. 4 Hunde-VO, wer einen Hund hält oder führt, hat die durch das Tier verursachten Kotverunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen.

Immer wieder gibt es Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot, die nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle darstellen. Eine Übertragung von Salmonellen, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Sie können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wir fordern Sie daher auf, Ihrer Hundehalterpflicht künftig ordnungsgemäß nachzukommen und die Verunreinigungen durch Ihren Hund zu entfernen!

Ihr Fachdienst
Sicherheit und Ordnung