am Nachmittag des 22. Dezember 2022 haben die Landwirte Th. Möckelmann und J. N. Mehrkens im Rathaus Neukloster die Bauerlaubnisse für den Radweg Neukloster-Reinstorf unterzeichnet. Neben den Landwirten waren bei diesem Termin auch das Straßenbauamt Schwerin, die Stadt Neukloster und die Gemeinde Zurow anwesend.
Es wurde an diesem Nachmittag auch vereinbart, dass die Landwirte für Ihre verlorenen Flächen, Ersatzflächen kaufen können. Die Preise richten sich nach den Angaben des Gutachterausschusses. Für die Stadt Neukloster war es selbstverständlich, dass sie sich hier im Dienste der Sache kooperativ zeigt.
Herrgeben müssen die Landwirte aber auch Flächen die zum Gemeindegebiet Zurow gehören. Zurow hat sich einem Verkauf nach Festlegungen Kaufpreis durch den Gutachterausschuss verweigert und fordert höhere Verkaufspreise. Sonst keine Flächen seitens der Gemeinde Zurow. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Landwirte nicht unterschrieben hätten und der Bau des Radweges erst einmal für sehr lange gestorben wäre. Die Stadt Neukloster ist eingespungen.
Sehr verwundert hat auch die negative Einstellung der Gemeinde Zurow zum Radweg. „Er endet ja in Reinstorf eh im Nichts“!
Gerade die Reinstorfer profitieren von diesem Radweg. Auch die Anbindung der Büschower, Tramser, Neperstorfer und Jesendorfer verbessert sich wesentlich.
Dieser Radweg ist unbedingte Vorraussetzung für die Weiterführung des Radweges nach Warin.
Der Radweg Reinstorf-Zurow hätte schon seit Jahren fertig sein können, wenn sich Zurow wirklich engagiert hätte!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ich vom Verhalten der Gemeinde Zurow in dieser Angelegenheit halte, darf ich hier nicht aufschreiben.
Aufgrund auslaufender Förderungen 20023, gehe ich von einer Umsetzung seitens des Straßenbauamtes in 2023 aus. Kostenseitig bewegt sich die Maßnahme bei ca. 1 Million Euro.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei Frau Kempken und Frau Mansour, als Vertreterin der Stadt Neukloster bei dem Termin am 22.12.2022 für ihr Verhandlungsgeschick und den Mut zu einer nicht einfachen Entscheidung für die Sache die ihnen kommunalrechtlich, sogar noch Schwierigkeiten einbringen kann.