Die Stadt Neukloster sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Städteplanung und allgemeines Planungsrecht
Beteiligung an Planungsvorhaben Dritter
Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO MV
Bearbeitung gemeindlicher Einvernehmen nach § 36 BauGB
Bauherrenberatung
Gremien- und Ausschussarbeit
ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium, Architektur (Stadtplanung) oder vergleichbare Studiengänge; alternativ einen Abschluss zum Verwaltungswirt (FH) oder 5 Jahre Berufserfahrung im o.g. Aufgabenbereich
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (Absicherung des Sitzungsdienstes, Fortbildungsmaßnahmen o.ä.)
PKW-Führerschein
Kenntnisse in GIS-Anwendung und im kommunalen Haushaltsrecht sind wünschenswert
Wir suchen einen/eine verantwortungsbewusste(n) Mitarbeiter/-in, die sich durch persönliches Engagement, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit auszeichnet und gewohnt ist, gewissenhaft und eigenverantwortlich zu arbeiten.
Das Entgelt bemisst sich bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 9bTVöD-VKA.
Es erwartet Sie ein motiviertes Team von ca. 35 Beschäftigten mit einer ausgewogenen Altersstruktur.
Neukloster ist Träger der Verwaltung und Verwaltungsstandort für die Kommunen im Amt Neukloster-Warin. Neukloster ist ein attraktiver Arbeits- und Wohnstandort im Landkreis Nordwestmecklenburg mit sehr guter Anbindung an die A14 und die A20.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aktuelles Lichtbild, Kopien von Zeugnissen und Urkunden, lückenloser Nachweise der bisherigen Tätigkeit) richten Sie bitte bis zum 03.02.2023 an die
Stadt Neukloster
Personalamt
Hauptstr. 27
23992 Neukloster
oder als PDF-Datei (Unterlagen zusammengefügt als eine PDF-Datei, max. 5 MB) an
info@neukloster.de.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.
gez. Meier
Bürgermeister