Titel Logo
Bi uns to Hus
Ausgabe 1/2023
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung Stadt Warin

Die Stadt Warin stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen neuen Mitarbeiter/eine neue Mitarbeiterin für den städtischen Bauhof ein.

Das zukünftige Aufgabengebiet umfasst die Erledigung aller im kommunalen Bauhof anfallenden Tätigkeiten. Hierzu gehören Reinigung, Pflege und Instandhaltung sämtlicher kommunaler Infrastruktur und sonstiger kommunaler Einrichtungen sowie Baumpflegearbeiten, Trägerleistungen bei Beisetzungen auf dem städtischen Friedhof und die Unterstützung von kommunalen Veranstaltungen.

Eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen, gärtnerischen bzw. landschafts-pflegerischen Beruf, der Besitz der Führerscheinklasse mindestens der Klasse BE, sowie die Bereitschaft zum Winterdienst auch außerhalb der Regelarbeitszeiten und gelegentlichem Dienst am Wochenende sind Einstellungsvoraussetzungen.

Wir erwarten Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Teamfähigkeit sowie selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten.

Die Bereitschaft zum Einsatz im feuerwehrtechnischen Dienst durch aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Warin ist wünschenswert.

Die körperliche Eignung sollte gegeben sein.

Die Vollzeitstelle wird nach TVöD vergütet.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aktuelles Lichtbild, Zeugniskopien sowie lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeit) richten Sie bitte bis zum 31.01.2023 an das

Amt Neukloster-Warin

für die Stadt Warin

Hauptstr. 27

23992 Neukloster

oder als PDF-Datei (Unterlagen zusammengefügt als eine PDF-Datei, max. 5 MB) an birgit.grelzik@neukloster.de.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.