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Ausgabe 1/2024
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Amt Neukloster-Warin - Stadtverwaltung Neukloster

Sehr geehrte Einwohner/-innen des Amtes Neukloster-Warin,

Amt Neukloster-Warin ohne eigene Verwaltung und Stadt Neukloster mit der Stadtverwaltung Neukloster - Wie funktioniert das eigentlich?

Dem Amt Neukloster-Warin gehören an: Neukloster, Warin, Zurow, Glasin, Jesendorf, Bibow, Züsow, Lübberstorf und Passee.

Das Amt Neukloster-Warin hat keine eigene Verwaltung, sondern bedient sich, (vertraglich geregelt), der Stadtverwaltung Neukloster. Ist dieses Modell einzigartig? Nein. Dieses Modell gibt es mehrfach in MV. (z. B. Amt Sternberg)

Besteht der Mitarbeiterkreis der Stadtverwaltung Neukloster überwiegend aus Personen mit Wohnsitz in Neukloster? Nein. Nur zu einem guten Drittel haben die Mitarbeiter ihren Wohnsitz in Neukloster. (Das entspricht in etwa dem Bevölkerungsanteil von Neukloster im Amtsbereich)

Der Bürgermeister von Neukloster ist gleichzeitig Leiter der Verwaltung. Das ist so geregelt in der gültigen Kommunalverfassung für das Land M-V)

Ist der Zugang für die Bürgermeister/-in der weiteren Amtsgemeinden in das Rathaus Neukloster reglementiert? Nein! Während der Dienstzeiten haben die Bürgermeister/-in jederzeit ohne Anmeldung und mit eigenem Schlüssel Zutritt.

Ist der Kontakt der Bürgermeister/-in zu den Mitarbeiter/-innen der Verwaltung reglementiert? Nein! Die Bürgermeister/-in können/kann die Mitarbeiter/-innen ohne Einschränkungen aufsuchen.

Ist dieser persönlich Kontakt seitens des Leiters der Verwaltung und seitens der Mitarbeiter/-innen erwünscht? Sehr sogar! (wenn es nicht gar zu sehr übertrieben wird)

Wird dieser Kontakt mit den Mitarbeiter/-innen von allen Bürgermeistern/-in gleichmäßig wahrgenommen? Nein! Die Wahrnehmung dieser Möglichkeit erfolgt in teils sehr unterschiedlicher Ausprägung.

Wird den Mitarbeitern/-innen der Stadtverwaltung seitens der Leitung vorgegeben in welcher Reihenfolge Vorgänge abzuarbeiten sind? Nein! Die Fachämter und einzelnen Mitarbeiter/-innen können hier fast immer in Eigenverantwortung entscheiden.

Schreibt die Verwaltung in Neukloster vor, worüber in den anderen Gemeinden beraten wird und welche Beschlüsse gefasst werden? Nein! Für was/wofür das Geld der Gemeinde ausgegeben wird? Nein! Jede Kommune unterliegt übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und Regelungen hinsichtlich zu erbringender Leistungen verschiedenster Art. (sog. Pflichtaufgaben) Diese Vorgaben und Regelungen entstehen nicht in Neukloster.

Wenn dann noch Geld in der Gemeindekasse vorhanden ist, entscheidet die Gemeinde ganz allein darüber, was damit gemacht wird. Das Gleiche gilt: Ist der Bürgermeister der Stadt Neukloster, als Leiter der Stadtverwaltung Neukloster, den anderen Bürgermeistern/ der Bürgermeisterin gegenüber weisungsberechtigt? Nein!

Sind der Amtsvorsteher und/oder die Bürgermeister/-in der amtsangehörigen Gemeinden gegenüber den Mitarbeitern/-innen der Verwaltung weisungsberechtigt? Nein!

Ist eigentlich alles ganz einfach gestrickt!

Wirklich? Im Grunde ja – aber die Anforderungen an eine Gemeinde und moderne Verwaltung sind in der realen Umsetzung/Abwicklung dann doch schon sehr komplex und vielschichtig.

Frank Meier, Bürgermeister & LVB