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Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Auszug aus der digitalen topographischen Karte, © GeoBasis-DE/M-V 2020

Bekanntmachung der Genehmigung

Die Stadtvertretung Neukloster hat in ihrer Sitzung am 10.07.2023 die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt. Die 13. Änderung des Flächennutzungenplanes der Stadt Neukloster steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 mit der Gebietsbezeichnung „Wohnbebauung nördlich der Blumenstraße“.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neukloster wurde vom Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg mit Schreiben vom 27.11.2023 genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), bekannt gemacht.

Die genehmigte 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung sowie die Zusammenfassende Erklärung im Rathaus der Stadt Neukloster, Bauamt, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Die Planunterlagen sind darüber hinaus auch im Internet auf der Seite der Stadt Neukloster und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern einsehbar.

Unbeachtlich werden:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Neukloster geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Stadt Neukloster verfügbar.

Neukloster, den 28.12.2023

Frank Meier
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan