Bundestag hat das Passrecht geändert. Der Kinderreisepass wird ab dem 01. Januar 2024 abgeschafft. Ab dem 01. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende Ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Ab dem 01. Januar 2024 kann ausschließlich ein Reisepass oder ein Personalausweis für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
Für Personen unter 24 Jahren werden für die Dokumente bei einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren folgende Gebühren erhoben:
| • | Reisepass | 37,50 € |
| • | Personalausweis | 22,80 € |
Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen über 24 Jahren beläuft sich ab dem 01. Januar 2024 auf 70,00 €.