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Bi uns to Hus
Ausgabe 1/2025
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Information der Gemeindewahlleitung zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Amtes Neukloster-Warin,

sehr geehrte Wahlberechtigte,

die für den Herbst 2025 geplante Bundestagswahl wird bereits am Sonntag, den 23. Februar 2025 stattfinden. Anlass dafür war der Bruch der Ampelkoalition, gefolgt von der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Daraufhin hat der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den 23.02.2025 als Termin für die Bundestagswahl festgelegt. Dies konnten Sie in den Medien verfolgen.

Die vorgezogene Bundestagswahl geht mit verkürzten Fristen einher und stellt auch unsere Verwaltung vor Herausforderungen; insbesondere was die Briefwahl anbelangt.

Die Wahlbenachrichtigung muss jedem Wahlberechtigten spätestens bis zum 02.02.2025 zugehen.

Falls Sie beabsichtigten, von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen:

Die Ausgabe/Übersendung der Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.

Am 24.01.2025 wird der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landesliste und der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheiden. Erst danach kann die Druckfreigabe erteilt werden. Anschließend müssen die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden.

Wir gehen daher davon aus, dass die Bearbeitung Ihrer Briefwahlanträge frühestens ab dem 10.02.2025 möglich sein wird.

Das Zeitfenster bis zum Wahltag beträgt damit lediglich knapp zwei Wochen. Angesichts längerer Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen, wenn möglich, auf eine Rücksendung per Post zu verzichten. Stattdessen können Sie Ihren verschlossenen Wahlbrief direkt in den Rathäusern Neukloster und Warin abgeben oder in unsere Briefkästen einwerfen. Die Briefkästen werden in diesem Zeitraum noch häufiger als bei den vorherigen Wahlen geleert, auch am Wochenende.

Voraussichtlich ab Dienstag, den 11.02.2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich in den Einwohnermeldeämtern in Neukloster und Warin beantragen und direkt mitnehmen oder auch vor Ort wählen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Einwohnermeldeämter in diesem Zeitraum vorrangig mit der Bearbeitung der Briefwahlanträge beschäftigt sein werden.

Hinweis: Bei einer Online-Beantragung werden die Briefwahlunterlagen ausschließlich postalisch zugestellt.

Aktuelle Informationen finden Sie außerdem auf unserer Homepage www.amt-neukloster-warin.de unter Wahlen 2025.

06.01.2024

Marleen Kempken
Gemeindewahlleiterin