| Betr.: | Bebauungsplan Nr. 28 "Gesundheits- und Wohnzentrum am Glammsee" |
| Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
Die Stadtvertretung der Stadt Warin hat in ihrer Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gesundheits- und Wohnzentrum am Glammsee“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 28 beabsichtigt die Stadt Warin, das ehemalige Gelände des Krankenhauses für wohnbauliche Nutzungen planungsrechtlich vorzubereiten. Das Gelände stellt sich seit längerer Zeit als Brachfläche dar. Die Lage des Plangebietes, im Stadtzentrum, südlich der Bundesstraße B 192 sowie unmittelbar nördlich an den Glammsee angrenzend, begünstigt eine wohnbauliche Entwicklung. Die Stadt ist bestrebt, die derzeit brachliegende Fläche in zentraler Lage des Stadtgebietes für Wohnbebauung durch die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten planungsrechtlich vorzubereiten.
Der Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Warin wird im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Zum Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 mit örtlichen Bauvorschriften und der dazugehörige Vorentwurf der Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Zeit
vom 14.10.2024 bis zum 22.11.2024
auf der Internetseite der Stadt Warin unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.stadt-warin.eu/seite/358916/bauleitplanung.html
Zudem werden die Unterlagen des Vorentwurfes im Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes im Bauamt des Amtes Neukloster-Warin, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, während der Dienstzeiten.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bauamt des Amtes Neukloster-Warin
Hauptstraße 23, 23992 Neukloster
Tel.: 03844 22 – 440 35
Mail: anne.moratzky@neukloster.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält der Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen.
| Warin, den 27.09.2024 | gez. |
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| Björn Griese |
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| Bürgermeister |
Anlage:
Übersichtsplan
Übersichtskarte