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Bi uns to Hus
Ausgabe 10/2025
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Friedhofsgebühren

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warin und deren Ortsteile,

die Stadtvertretung Warin hat in ihrer Sitzung vom 17.07.2025 die neue Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Warin beschlossen. Diese ist im Internet unter https://www.amt-neukloster-warin.de/AmtundStädte/StadtWarin/Orstrecht/Friedhofsgebührensatzung mit Ablauf des 06.08.2025 öffentlich bekanntgegeben.

Auszug:

1.

Grabnutzungsgebühren

1.1

Wahlgrabstätten = 1 Grabstätte Nutzungszeit 25 Jahre

1.2

Sarggemeinschaftsanlage = 1 Grabstätte Nutzungszeit 25 Jahre

1.3

Urnengrab (Urnenreihengrab = 4 Urnen)und 1 Urne auf eine Wahlgrabstätte Nutzungszeit 20 Jahre

1.4

Urnengemeinschaftsanlage = 1 Urne Nutzungszeit 20 Jahre

1.5

Verlängerung der Nutzungszeit für Sarg oder Urne pro Jahr

1.6

Beisetzung eines Kindes (Festpreis)

2.

Friedhofsunterhaltungsgebühren

2.1

Wahlgrabstätte 25 Jahre x 30,00 Euro

2.2

Sarggemeinschaftsanlage 25 Jahre x 30,00 Euro x 20 % Zulage (Bewirtschaftung Stadt)

2.3

Urnengrab/Urnenreihengrab 20 Jahre x 30,00 Euro

2.4

Urnengemeinschaftsanlage 20 Jahre x 30,00 Euro x 20 % Zulage (Bewirtschaftung Stadt)

2.5

Verlängerung Unterhaltungsgebühr pro Jahr und Platz

3.

Sonstige Gebühren

3.1

Benutzung der Friedhofskapelle

3.2

Exhumierung einer Urne

3.3

Sonstige Arbeiten – Friedhofsarbeiter pro Stunde

3.4

Beisetzung eines Sarges Wahlgrabstätte

3.5

Beisetzung eines Sarges Sarggemeinschaftsanlage

3.6

Beisetzung einer Urne im Wahlgrab /Urnenreihengrab

3.7

Beisetzung einer Urne in der Urnengemeinschaftsanlage

3.8

Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr/Grabstätte

3.9

Ausheben der Gruft Wahlgrabstätte

3.10

Ausheben der Grabstätte Sarggemeinschaft

3.11

Ausheben Urnengrab

3.12

Ausheben Urnengemeinschaftsgrab

3.13

Genehmigung Ausübung Gewerbe

3.14

Doppelte Beisetzungsgebühr für außerhalb festgelegter Zeiten Sargwahlgrab

3.15

Doppelte Beisetzungsgebühr außerhalb festgelegter Zeiten Sarggemeinschaft

3.16

Doppelte Beisetzungsgebühr für außerhalb festgelegter Zeiten Urnengrab

3.17

Doppelte Beisetzungsgebühr für außerhalb festgelegter Zeiten Urnengemeinschaft

Bei Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt in der Außenstelle Warin zu den bekannten Sprechzeiten zur Verfügung.

Ordnungsamt