Sehr geehrte Damen und Herren,
in M-V findet man auf kommunaler Ebene, oft das „Amt“ als Verwaltungsstruktur. Auch wir haben ja ein Amt „Neukloster-Warin“. In den letzten Wochen bin ich des Öfteren gefragt worden, wieso es unterschiedliche Ämter gibt. Zum Einen, das klassische Amt mit dem Amtsvorsteher als Chef der Verwaltung mit Leitendem Verwaltungsbeamten und zum Anderen, die geschäftsführende Kleinstadtverwaltung mit einem/-er hauptamtlichen Bürgermeister/-in.
Hat das Schwerin damals so festgelegt? Hierzu müssen wir über 30 Jahre zurück schauen. Bis Ende 1991 – Mitte 1992. Und nein, Schwerin ist hierfür nicht verantwortlich. Schwerin hat sich hier nicht wirklich eingemischt. Das konnten die beteiligten Kommunen allein entscheiden. Für das Innenministerium war wichtig: Die Verwaltungseinheit muss mindestens 5.000 EW umfassen und es wird eine Verwaltung vorgehalten, welche die geforderten Leistungen, vollumfänglich erbringen kann.
Warum sich die Einen so und die Anderen eben anders entschieden haben, darüber möchte ich hier bewusst nicht mutmaßen. Genau wissen das letztlich eh nur die damals, (1991-1992), aktiv Beteiligten.
Freundliche Grüße aus dem Rathaus Neukloster