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Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Warin

Übersichtsplan

über die Widmung der Ortsstraße „Papagoyenbrink“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohnbebauung am Neuklosterweg“

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) in der Fassung vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) werden nachstehende Verkehrsflächen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Gewidmet wird hiermit die Straße Papagoyenbrink der Stadt Warin.

1.

Die Straße Papagoyenbrink ist eine Ortsstraße i. S. v. § 3 Ziffer 3a StrWG M-V.

2.

Der Straßenbaulastträger dieser Erschließungsstraße im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohnbebauung am Neuklosterweg“ in Warin ist gemäß § 14 StrWG M-V die Stadt Warin.

3.

Die Straße unterliegt keinen Nutzungsbeschränkungen.

4.

Die Straße wurde mit Datum vom 29.09.2023 fertiggestellt.

5.

Laut Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2019 hat die neue Straße den Namen „Papagoyenbrink“ erhalten.

6.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 22.08.2022 wurde die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung der Straße Papagoyenbrink wird hiermit bekannt gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Warin, über das Amt Neukloster-Warin, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, Widerspruch eingelegt werden.

Warin, den 24.10.2023

Björn Griese
Der Bürgermeister