Übersichtsplan
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) in der Fassung vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) werden nachstehende Verkehrsflächen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gewidmet wird hiermit die Straße Papagoyenbrink der Stadt Warin.
| 1. | Die Straße Papagoyenbrink ist eine Ortsstraße i. S. v. § 3 Ziffer 3a StrWG M-V. |
| 2. | Der Straßenbaulastträger dieser Erschließungsstraße im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 „Wohnbebauung am Neuklosterweg“ in Warin ist gemäß § 14 StrWG M-V die Stadt Warin. |
| 3. | Die Straße unterliegt keinen Nutzungsbeschränkungen. |
| 4. | Die Straße wurde mit Datum vom 29.09.2023 fertiggestellt. |
| 5. | Laut Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2019 hat die neue Straße den Namen „Papagoyenbrink“ erhalten. |
| 6. | Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 22.08.2022 wurde die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. |
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Warin, über das Amt Neukloster-Warin, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, Widerspruch eingelegt werden.
Warin, den 24.10.2023