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Bi uns to Hus
Ausgabe 11/2025
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Aufgaben hauptamtliche Bürgermeisterin/hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Neukloster und Befugnisse und Einfluss auf die Stadtentwicklung.

(im Text: Bgm. = Bürgermeister/Bürgermeisterin)

Sehr geehrte Einwohner der Stadt Neukloster und interessierte Einwohner des gesamten Amtsbereiches,

sicher hat sich der Eine oder Andere schon einmal gefragt, was ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin der Stadt Neukloster denn so überhaupt zu tun hat, außer zu Repräsentieren und Geburtstagsbesuche. Welche „Macht“/welchen Einfluss hat er/hat sie eigentlich oder eben auch nicht?

Woher sollen Sie es wissen können, wenn Sie nicht direkt in dieses Umfeld eingebunden sind.

Sicher hätten Sie sich diesen Artikel eher vor den Bürgermeisterwahlen im Juni gewünscht. Aber vor den Wahlen ist natürlich schon eine „besonders heikle Zeit“ und da lässt man von solchen Artikeln lieber die Finger.

Ich werde mich bemühen Ihnen das Ganze einigermaßen verständlich für jedermann darzulegen. Natürlich sind die folgenden Darlegungen durch meine Sicht der Dinge gefärbt, auch wenn ich versuchen werde, diesen Aspekt in den Hintergrund zu rücken.

Versuchen wir es also:

  1. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Neukloster ist Leiter der Verwaltung. (Bezeichnung: Stadtverwaltung Neukloster) Diese Stadtverwaltung ist zuständig für die Erfüllung aller Verwaltungsaufgaben, welche durch die Kommunalverfassung M-V und/oder andere Rechtsvorschriften, der Stadt Neukloster und/oder dem Amt Neukloster-Warin, aufgegeben sind. Neben der Stadt Neukloster besteht diese Aufgabe auch für die Stadt Warin sowie die Gemeinden Zurow, Glasin, Jesendorf, Züsow, Bibow, Lübberstorf und Passee. Der/die Bgm. ist letztendlich und auch persönlich verantwortlich für sämtliches Verwaltungshandeln und auch dafür haftbar. Der/die Bgm. prüft in erster Instanz auch die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse aller Amtsgemeinden.
  2. Der/die Bgm. hat keine Stimme, (bei Abstimmungen) in der Stadtvertretung. Auch bei wirklich maßgeblichen Beschlüssen, hat er/sie keine Stimme. Die Stadtvertretung kann mehrheitlich am/an der Bgm. vorbei beschließen was in Neukloster geschehen soll. (Regel: Es darf nicht gegen geltende Gesetze und Regelungen verstoßen werden.) Beispiel: Der Bürgermeister würde gerne die Straße „A“ ausbauen und die Stadtvertretung möchte mehrheitlich dieses nicht, sondern lieber eine Schwimmhalle errichten. Dann kann der/die Bgm. hüpfen wie ein Flummi – es gilt allein der Wille der Stadtvertretung. (Ehrenamtliche Bgm. sind hingegen Mitglied der Vertretung und von daher auch stimmberechtigt. Beispiel: der Bürgermeister von Warin)

Beachte: Den Haushalt der Stadt Neukloster darf und muss der/die Bgm. mit seiner Verwaltung vorbereiten und der Stadtvertretung vorlegen. Bei der Beschlussfassung zum Haushalt der Stadt Neukloster, ist er lediglich Zuschauer ohne Stimme, der dann aber genau diesen Haushalt umzusetzen hat.

Ergebnis: Der/die Bgm. ist letztlich ohne jede wirkliche Macht und Einfluss und deshalb ist es eigentlich fast egal für die Entwicklung der Stadt Neukloster wer Bgm. ist und wie er/sie ihren Job ausführt!

Richtig?

Antwort: Nein! Es ist überhaupt nicht egal, sondern schon sehr, sehr mitentscheidend für die Entwicklung der Stadt Neukloster wie der Bürgermeisterjob ausgeführt wurde/ausgeführt wird!

Wer soll das jetzt bitteschön verstehen können??

Schauen wir mal weiter: Zu den vorherigen Ausführungen ist es sehr wichtig zu wissen, dass die Stadtvertretung mit ihren Beschlüssen zwar den/die Bgm. völlig negieren kann, aber die Stadtvertretung kann keinen ihrer Beschlüsse selber umsetzen. Denn sie hat kein eignes Personal. Die Stadtverwaltung untersteht einzig dem/der Bgm. und die Stadtvertretung hat auch kein Weisungsrecht gegenüber dem Personal. Gegenüber dem/der Bgm. hat die Stadtvertretung zwar Weisungs- und Disziplinarrecht, aber nur eingeschränkt und absetzen kann die Stadtvertretung einen/eine Bgm. schon erst gar nicht.

Wie um alles auf der Welt löst man diesen Knoten?

Vergleichsweise einfach! Dieser Knoten darf gar nicht erst entstehen!

Der/die Bgm. muss neben der Leitung der Verwaltung, auch als wesentlicher Ideengeber für die Stadtvertretung fungieren. Über die Fachausschüsse müssen die wesentlichen Vorhaben gemeinsam mit der Stadtvertretung besprochen, entwickelt und auf den Weg gebracht werden. Verhandlungen mit Planungsbüros, schwierigen Genehmigungsbehörden und den so wichtigen Geldgebern und so weiter, führt nicht die Stadtvertretung – die führt der/die Bgm. mit seiner/ihrer Verwaltung.

Hier die Schlüssel zum Erfolg oder eben Nichterfolg:

  1. Bgm. und Stadtvertretung müssen in sehr hohem Maße zusammenwirken bei den wesentlichen Dingen für die Stadtentwicklung. (gegenseitiges Grundvertrauen)
  2. Der/die Bgm. setzt mit seiner/ihrer Verwaltung die geplanten Vorhaben für die Stadt Neukloster in ansprechender Qualität um und hat dafür hinreichend Können und Geschick. (ja - ohne geht es nun mal nicht)
  3. Der/die Bgm. achtet als Vertreter der Stadt Neukloster in verschiedensten Verbänden und sonstigen Institutionen, auf die Belange der Stadt Neukloster.
  4. Glück! Ja, auch das gehört ein wenig, wie überall im Leben dazu.
  5. Hab nicht den Anspruch es unbedingt allen recht machen zu wollen. (Was dem einen seine Uhl – ist dem anderen...)

So einfach ist die Angelegenheit! (zumindest im Groben und im Wesentlichen )

Hinweis: Die Finanzausstattung der Kommunen ist permanent seit über 30 Jahren ein Dauerthema. Und hierbei eine dauerhafte Unterfinanzierung. Deshalb galt und gilt es, die finanzielle Grundausstattung der Stadt Neukloster, durch die Einwerbung von Drittmitteln, (Förderungen), wesentlich zu vermehren. Diese Grundstrategie habe ich nicht erfunden. So hat es auch schon mein Amtsvorgänger gehalten.

Man kann das System der „Förderungen“ natürlich kritisch hinterfragen. Aber immer hübsch daran denken: Neukloster liegt nicht an der Ostsee, liegt nicht im Speckgürtel und hat keinen „Überflieger“ als Steuerzahler. Wir waren und sind aktuell Nutznießer dieses Fördersystems.

In den vergangenen 34 Jahren hat die Stadt Neukloster weit über 30 Millionen Euro an Drittmittel eingeworben und umgesetzt in verschiedensten Bereichen. Vorrangig seien hier nur beispielhaft genannt: Städtebauförderung; Schulen; Sporthallen; KITA; Straßen; Sportanlagen; Jugend; Förderung von Personalstellen.

Zum Abschluss:

Natürlich gestaltete/gestaltet sich der Gesamtprozess der Tätigkeit eines/einer Bgm. der Stadt Neukloster, real sehr viel differenzierter und komplexer. (Es gab/gibt auch nicht nur immer Harmonie, sondern zum Teil ist es einfach knallhartes Business mit all seinen, (auch unangenehmen), Facetten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe Ihnen halbwegs einen kleinen verständlichen Einblick gegeben zu haben wie die Bürgermeisterei in Neukloster so funktioniert – oder funktionieren sollte.

Freundliche Grüße

Frank Meier, Noch-Bürgermeister