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Bi uns to Hus
Ausgabe 12/2023
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Hundesteuermarken

Sehr geehrte Einwohner/innen des Amtes Neukloster-Warin,

hiermit informiere ich Sie darüber, dass die neuen Hundesteuermarken, die Sie Anfang des Jahres erhalten werden, im gesamten Amtsbereich eine Gültigkeit von fünf Jahren haben.

Die Marken sind bei Abmeldung des Hundes zwingend wieder abzugeben!

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass jeder über vier Monate alter Hund bei der Steuerabteilung des Amtes Neukloster-Warin angemeldet werden muss. Ab dem kommenden Jahr wird es vermehrt Kontrollen geben.

Denken Sie daher daran, Ihren Hund rechtzeitig anzumelden und Ihre Steuermarke abzugeben, sollten Sie Ihren Hund abmelden müssen, Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die aktuellen Hundesteuersatzungen der amtsangehörigen Gemeinden finden Sie auf der Homepage des Amtes Neukloster-Warin.

Christian Russow
Leiter Finanzen