Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
nach Neufestsetzung der Hebesätze erhielten Sie Anfang des Jahres 2025 den Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde/Stadt. Dieser Bescheid ist, ebenso wie der Bescheid für die Wasser- und Bodenverbandsgebühr und die Hundesteuer, seit 2025 ein Mehrjahresbescheid. Gesonderte Bescheide werden künftig nur verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, den Fälligkeitsterminen, der Zahlungsweise, der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt. In allen anderen Fällen gilt der bisherige Mehrjahresbescheid unverändert auch für zukünftige Jahre.
Anstelle eines neuen schriftlichen Bescheides, werden die Steuern und Abgaben durch eine öffentliche Bekanntmachung Anfang des Jahres 2026 festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für Steuerpflichtige die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb eines Montas nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zu den Sprechzeiten telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich an die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung:
| Frau Claudia Beilfuß: | 038422/ 44039 |
| Frau Lilian Beyrau: | 038422/ 44025 |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |