Die Stadt Warin sucht zum 01.03.2026 für das Café im Strandhaus am Großen Wariner See
mit einem Bewirtschaftungskonzept, das diesen Ort und die Stadt bereichern kann.
Die Bewirtschaftung soll ganzjährig stattfinden; zwingend jedoch in der Badesaison im Zeitraum Mai bis September im Zusammenhang mit den Bewachungszeiten des Strandbades durch die DLRG stattfinden. In der Badesaison kann ein Wochentag wahlfrei als Schließtag bestimmt werden. Kleine Familienfeiern sind erlaubt.
Die Bewirtschaftung erfolgt auf eigene Rechnung in Verantwortung des Betreibers.
Vorgesehen ist, dass Speisen und Getränke durch den Betreiber angeboten werden, die sich an Badegäste und Strandbesucher richten. Alkoholische Getränke können verkauft werden.
Es wird mit dem Betreiber ein Pachtvertrag geschlossen. Eine Gewerbeanmeldung hat durch den Betreiber zu erfolgen.
Ein PKW-Stellplatz für den Betreiber ist oberhalb des Strandhauses auf dem öffentlichen Parkplatz vorhanden. Zum Be- und Entladen kann die Feuerwehrzufahrt temporär angefahren werden.
| - | zu Person / Institution mit vollständigen Kontaktdaten, |
| - | zu sich als Betriebsform und Ihren rechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb eines Cafés und zur Sicherstellung der Öffnungszeiten, |
| - | zu möglichen vergleichbaren Erfahrungen, |
| - | zu einem angedachten Speisen- und Getränkeangebot und sein Preisgefüge, |
| - | zu Vorstellungen zum Pachtzins. |
Bewerbungen werden bis zum 31.01.2026 in schriftlicher Form erbeten an das Amt Neukloster-Warin, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster – Stichwort: Strandcafé Warin oder per E-Mail an martina.baier@neukloster.de.
Die Bewerber erhalten die Möglichkeit einer persönlichen Vorstellung im Rahmen einer Hauptausschusssitzung
Wir bedanken uns bereits heute für Ihr Interesse an der Ausschreibung und freuen uns auf Ihre interessante Bewerbung für unser Strandcafé.