Kinder sind offen für die Welt, in der es viel zu entdecken und zu gestalten gibt.
Sie möchten kleine Forscher, Künstler, Sportler und Weltentdecker in ihrem Alltag in unserer Kindertagesstätte begleiten und sie bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten unterstützen?
Dann werden Sie Teil in unserem Team!
Die Stadt Neukloster als Träger der Kindertagesstätte „Sonnenkamp“ in Neukloster sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
mit einem Stundenanteil von 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Sie besitzen Berufserfahrung und die abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw. eine entsprechende Qualifikation gemäß § 11 KiföG M-V.
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und sind bereit, Verantwortung zu übernehmen beim Vermitteln unseres pädagogischen Konzeptes.
Wir erwarten ein hohes Engagement, Selbstständigkeit, Motivation, Kreativität, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.
Die Vergütung erfolgt nach TVöD- SuE. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für einen Zeitraum von 2 Jahren mit der Option auf eine unbefristete Übernahme.
Dann schicken Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aktuelles Lichtbild, erweitertes Führungszeugnis, Kopien von Zeugnissen und Urkunden, lückenloser Nachweise der bisherigen Tätigkeit) bis zum 02.01.2026 an die
Stadt Neukloster
-Personalamt-
Hauptstr. 27
23992 Neukloster
oder als PDF-Datei (Unterlagen zusammengefügt als eine PDF-Datei, max. 5 MB) an personal@neukloster.de.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung / Gleichstellung hin.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.