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Bi uns to Hus
Ausgabe 2/2026
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Mitteilung über die Streichung der Übermittlungssperre an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Der Bundestag hat am 05.12.2025 das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) beschlossen und der Bundesrat hat dem WDModG am 19.12.2025 zugestimmt.

Mit dem Inkrafttreten des WDModG zum 01.01.2026 ergeben sich folgende Änderungen im Meldewesen:

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Die Wehrerfassung erfolgt durch die Bundeswehr selbst und ist nicht mehr Aufgabe der Meldebehörden.

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Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG entfällt.

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In Melderegistern noch vorhandene Datensätze sowie bestehende Übermittlungssperren an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden gelöscht.

Ihr Einwohnermeldeamt