In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt vermehrt Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Flächen und privaten Grundstücken eingegangen. Deshalb weisen wir Sie als Hundehalter ausdrücklich darauf hin, dass Sie dazu verpflichtet sind, Hundekot sofort zu beseitigen. Die Entrichtung der Hundesteuer entbindet nicht von dieser Verpflichtung.
Hundekot auf Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen, aber auch in privaten Vorgärten ist unangenehm und nicht schön anzusehen. Leidtragende sind Spaziergänger und diejenigen, die den Weg oder die Fläche reinigen müssen. Haus- und Grundstückseigentümer sind verständlicherweise verärgert, wenn sie vor ihren Haustüren Hundekot vorfinden, den sie dann beseitigen müssen. Verunreinigungen durch Hundekot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme. Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, den Hundekot ausschließlich in Beuteln über den Restmüll oder die bereitgestellten Hundetoiletten zu entsorgen.
Ein rücksichtsvolles Verhalten trägt wesentlich zu einem sicheren und sauberen Miteinander bei. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.