Die Stadtvertretung der Stadt Neukloster hat in Ihrer Sitzung am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hechtskuhl“ gefasst.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf eine Teilfläche der Ursprungsplanung und umfasst den Geltungsbereich der als GEe2 ausgewiesen Fläche des Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Das Planungsziel ist der Ausschluss der ausnahmsweise in Gewerbegebieten zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO für das Teilgebiet GEe2 des Bebauungsplanes.
Es wird darauf hingewiesen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 im Vereinfachten Verfahren nach Bestimmungen des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Neukloster unter www.stadt-neukloster.de verfügbar.
Neukloster, 27.03.2023
Frank Meier | Siegel |
Bürgermeister | |
Übersichtsplan - Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hechtskuhl“