Die Stadt Warin informiert hiermit, dass das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenteilen, hiermit ist die Seepromenade gegenüber des Strandbades in Klein Labenz gemeint, gemäß § 12 Abs. 1 Nr.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig ist.
Auf Anfragen der Stadt Warin, gab es hierzu eine Prüfung durch den Fachdienst Ordnung/Sicherheit und Straßenverkehr des Landkreises Nordwestmecklenburg.
Wir bitten alle Fahrzeugführer, ihre Fahrzeuge auf dem öffentlichen Parkplatz in der oberen Seepromenade zu parken. So wird unnötig Ärger auf beiden Seiten erspart und es werden keine Verwarnungen bzw. Bußgelder ausgestellt.