Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Parkplatz wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gern genutzt, was generell ja auch erlaubt und in Ordnung ist. Dabei ist unbedingt auch auf die Einhaltung der Parkflächengröße zu achten. Parken ist nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.
Aber wir mussten auch feststellen, dass unsere Hinweise nicht beachtet werden.
Bei Veranstaltungen ist der Parkplatz von den Dauerparkern zu räumen, damit die Besucher der Stadthalle hier parken können.
Und auch bei Mäharbeiten, die immer 24 Stunden vorher bekannt gegeben werden, bleiben die Fahrzeuge stehen. Das ist für den Mitarbeiter ärgerlich, weil die Arbeiten nicht so verrichtet werden können, wie sie sollten. Und der Ärger ist groß, wenn dann ein Fahrzeug beschädigt wird.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Einfahrt über die Schulstraße und die Ausfahrt über die Geschwister-Scholl-Straße geregelt sind. Eine Einfahrt von der Geschwister-Scholl-Straße ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.