BEKANNTMACHUNG DER erneuten beteiligung DER ÖFFENTLICHKEIT
Die Stadtvertretung Neukloster hat in ihrer Sitzung am 11.03.2024 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Am ehemaligen Bahnhof“ einschließlich Begründung gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan in der Anlage) mit einer Größe von rund 2,0 ha liegt nördlich der Landesstraße L101 (Bahnhofstraße) in Neukloster, begrenzt im Osten durch die Bebauung in der Goethestraße, im Norden durch den Forsthof bzw. durch aufgelassene Kleingärten und im Westen durch die stillgelegte Bahntrasse.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, nach der Nutzungsaufgabe des Bahnhofes sowie der Verlagerung des Standortes eines landwirtschaftlichen Betriebes, die brachfallenden Flächen im Ortseingangsbereich von Neukloster städtebaulich neu zu ordnen und für eine Wohnbebauung planungsrechtlich vorzubereiten.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 und der erneute Entwurf der Begründung dazu werden in der Zeit
vom 21.05.2024 bis zum 24.06.2024
auf der Internetseite der Stadt Neukloster unter www.stadt-neukloster.de im Punkt „Bauleitplanung“ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die o.g. Entwurfsunterlagen in diesem Veröffentlichungszeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Neukloster, Bauamt, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf elektronisch an Frau Moratzky unter anne.moratzky@neukloster.de übermittelt oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Diese Bekanntmachung ist auch einsehbar auf der Internetseite der Stadt Neukloster unter www.stadt-neukloster.de im Punkt „Bauleitplanung“ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de.
Neukloster, den 03.05.2024