Am Sonntag, den 09. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Sie als Wahlberechtigte sind dann aufgerufen, das Europäischen Parlament, den Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg, die Gemeinde-/Stadtvertretungen und die ehrenamtliche Bürgermeisterin bzw. den ehrenamtlichen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde zu wählen.
Welche Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Gemeindevertretungen und die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neukloster-Warin zur Wahl stehen, finden Sie auf der Homepage des Amtes Neukloster-Warin unter „Wahlen 2024“.
(à Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge unter https://www.amt-neukloster-warin.de/bekanntmachungen/index.php?ebene=4020 bzw. über den
QR-Code:
Ab der 19. KW werden die Wahlbenachrichtigungen an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten versandt.
Im Gegensatz zu den vorherigen Wahlen, erhalten Sie dieses Jahr keine Wahlbenachrichtigungskarte, sondern eine Wahlbenachrichtigung im DIN A4-Format.
Wie gewohnt, erhält die Wahlbenachrichtigung Informationen zum Wahltag, zur Wahlzeit und zu Ihrem Wahllokal (siehe auch abgebildetes Muster).
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass mit zur Wahl in Ihr Wahllokal.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Wahlscheinantrag für die postalische Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Bitte für den Versand einen frankierten Umschlag verwenden.
Die Briefwahlunterlagen können Sie auch online auf der Homepage des Amtes Neukloster-Warin oder mittel QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen
Bis spätestens 18. Mai 2024 werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Gemeindewahlbehörde (038422 / 440 33) oder per Mail an wahlen@neukloster.de.
Ihre Gemeindewahlbehörde