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Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Stadt Neukloster

„Gewerbegebiet Neukloster“ (ehem. Industriegebiet Neukloster)

Die Stadtvertretung der Stadt Neukloster hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Neukloster“ (ehem. Industriegebiet Neukloster) in Form eines Textbebauungsplanes beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.

Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Erscheinungstag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tage im Rathaus Neukloster, Bauamt, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Ergänzend wird die Satzung und die dazugehörige Begründung auf der Internetseite der Stadt Neukloster unter www.stadt-neukloster.de im Punkt „Bauleitplanung“ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de veröffentlicht.

Unbeachtlich werden:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes.
  3. nach §214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg -Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Neukloster geltend gemacht worden sind.

Neukloster, den 04.06.2024

Frank Meier
Bürgermeister
Übersichtsplan:

Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Neukloster“ (ehem. Industriegebiet Neukloster) der Stadt Neukloster