Die Stadtvertretung der Stadt Neukloster hat in ihrer Sitzung am 06.05.2024 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Neukloster“ (ehem. Industriegebiet Neukloster) in Form eines Textbebauungsplanes beschlossen. Die Begründung zur Satzung wurde gebilligt.
Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die Satzung tritt am Erscheinungstag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung und die dazugehörige Begründung ab diesem Tage im Rathaus Neukloster, Bauamt, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster während der Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. Ergänzend wird die Satzung und die dazugehörige Begründung auf der Internetseite der Stadt Neukloster unter www.stadt-neukloster.de im Punkt „Bauleitplanung“ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de veröffentlicht.
Unbeachtlich werden:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg -Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 sind nach § 5 Abs. 5 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Neukloster geltend gemacht worden sind.
Neukloster, den 04.06.2024
Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Neukloster“ (ehem. Industriegebiet Neukloster) der Stadt Neukloster