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Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Lärmaktionsplan

über die öffentliche Beteiligung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes des Amtes Neukloster-Warin

Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EU über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Aufgrund dieser Richtlinie wurde auch in Mecklenburg-Vorpommern in Form von Lärmkarten mit der Veranschaulichung der Lärmsituation begonnen und die Öffentlichkeit über Lärmkarten zeitnah auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie – LUNG M-V - informiert.

Die Zuständigkeit zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes, in dem Lärmprobleme und deren Auswirkungen geregelt werden (§ 5 Nr. 1 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung – ImSchZustVO M-V), liegt beim Amtsvorsteher des jeweiligen Amtes.

Der Lärmaktionsplan des Amtes Neukloster-Warin wurde auf der Sitzung des Amtsausschusses am 18.10.2022 beschlossen.

Die Lärmaktionsplanung ist ein dynamischer, stetig fortschreitender Prozess und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Fortschreibung erfolgt auf Grundlage aktualisierter Lärmkartierung.

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes des Amtes Neukloster-Warin liegt zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 13.06.2024 bis 15.07.2024

(jeweils einschließlich)

im Rathaus Neukloster, Bauamt (Hofgebäude), Hauptstraße 27, 23992 Neukloster während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr – 15.30 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie

von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie

von 13:00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag

von 07:00 Uhr – 12:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Homepage der Amtes Neukloster-Warin unter https://www.amt-neukloster-warin.de möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Neukloster, den 10.06.2024

Adolf Wittek
Der Amtsvorsteher

Die Bekanntmachung wurde im Internet unter https://www.amt-neukloster-warin.de/bekanntmachungen am 10.06.2024 veröffentlicht.