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Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Warin

Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Einkaufszentrum Bützower Straße“

Satzung der Stadt Warin über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Einkaufszentrum Bützower Straße“

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Warin hat am 26.02.2026 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 mit der Gebietsbezeichnung „Einkaufszentrum Bützower Straße“ beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Kernort der Stadt Warin am östlichen Rand des Stadtzentrums. Das Plangebiet mit einer Größe von 18,7 ha grenzt im Nordwesten an die Bützower Straße, im Südwesten an die Brüeler Straße und die Wohnbebauung Nr. 27 und 29. Im Südosten grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung Fischland Nr. 1, 3, 5 und 7, im Nordosten an die Wohnbebauung Bützower Straße Nr. 6. Die genaue Lage des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Planungsziel der 6. Änderung ist die Erhöhung der zulässigen Verkaufsfläche des Textildiscounters von derzeit 560 qm auf dann 650 qm Verkaufsfläche. Zusätzlich sollen weitere sonstige Gewerbeflächen nebeneinander zulässig werden, die die Ansiedlung und Nutzung von Praxis- und Büroflächen, Sport- und Fitnessdienstleistungen sowie kleine, nicht störende Gewerbeflächen mit Verkaufsflächen betreffen.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 nach §§ 2 und 8 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen. Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt. Umweltrelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Gemäß Beschluss der Stadtvertretung wird die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Warin unter https://www.stadt-warin.eu/ verfügbar.

Warin, den 28.05.2026

gez. Björn Griese
Der Bürgermeister
Anlage: Übersichtsplan zum Geltungsbereich