Gefährlich: Die kurvige, enge und viel befahrene Fahrbahn der L031
Bestandsaufnahme der Wege und Ziele in Bibow und Umgebung
Feldrain zwischen Hasenwinkel und Trams
Eine bessere Beschilderung und Ausstattung der Wege mit Rastgelegenheiten, die Verbindung aller Ortsteile für Fußgänger und Radfahrer, mehr Raum zum Spazieren, für Sport und Naturerleben: Dies sind langjährige Ziele für unsere schöne Gemeinde, die wir mit einem detaillierten Konzept nun noch entschlossener verfolgen wollen.
Vieles wurde und wird dafür schon getan.
Bereits vor 20 Jahren entstand ein erstes Wegeleitsystem mit mehreren Rundkursen, die sich teils auch im aktuellen Konzeptentwurf wiederfinden. Dessen wichtigster Bestandteil ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L031, für den sich seit mehr als 13 Jahren Bibower und Wariner Bürger in einer gemeinsamen Initiative, unter dem Vorsitz von zunächst Frau Barbara Reimer und aktuell Herrn Harald Lehmann engagieren.
Im Jahre 2021 wurde Bibow als erste Kleingemeinde in Mecklenburg-Vorpommern Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft für fußgänger- und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK M-V) und bewarb sich erfolgreich als eine der drei Pilotkommunen in M-V für das Projekt „Kompakt: Rad- und Nahmobilitäts-Konzepte für kleine Kommunen“. Zum Auftakt der Konzepterarbeitung für Bibow organisierten Harald Lehmann und der Verfasser mit Unterstützung der AGFK M-V einen Workshop, in dem u.a. Bürgermeister Lukat, der Gemeindearbeiter Maik Buckentin und der Geschäftsführer der Wariner Pflanzenbau e.G., Wolf-Dietmar Vetter, wichtige Impulse gaben. Danach tauschten sich Harald Lehmann und der Verfasser regelmäßig mit der AGFK M-V und den anderen Pilotkommunen aus.
Am Anfang jeder Konzeption steht eine Bestandsaufnahme. Und siehe da: Selbst für viele Einheimische ist es eine Überraschung, welche Schätze an interessanten Zielen und vorhandenen Wegen die Gemeinde und ihr näheres Umland schon besitzen!
Wenn jemand etwas Schönes besitzt, möchte er das auch anderen zeigen und es weiter verbessern. Das führt zu den Maßnahmen des Konzeptes: Beschilderung, Raststätten und Wegebegleitgrün sowie Lückenschlüsse.
Das in den 2000ern erarbeitete Konzept zur Beschilderung wurde nie vollständig umgesetzt. Heute besteht Einvernehmen, dass die Beschilderung sich nach dem Landesstandard richten soll. Grundlage des Wegeleitsystems sind drei Rundwege und mehrere übergemeindliche Verbindungen, z.B. nach Ventschow, Rubow, Tempzin, Büschow und Warin.
Die Badestelle zwischen Hasenwinkel und Nisbill ist eines der wichtigsten Ziele und eine besonders reizvolle Raststätte. Hier steht uns auch eine der höchsten Investitionen bevor, da der baufällige Steg erneuert werden muss.
Darüber hinaus sollen im Umfeld aller Ortsteile neue Bänke und noch weitere überdachte Sitzgruppen aufgestellt werden.
Des Weiteren wurden mehrere Maßnahmen zur Anpflanzung von Bäumen und Hecken identifiziert, die z.B. über Kompensationsmaßnahmen für den geplanten Solarpark realisiert werden könnten.
Wichtigstes Ergebnis des AGFK-Workshops war: An dem straßenbegleitenden Radweg L031 „führt kein Weg vorbei“ - im wahrsten Sinne! Auch mit viel Phantasie ist es anders nicht möglich, alle fünf Ortsteile der Gemeinde fußläufig und fahrradtechnisch miteinander zu verbinden und an den Bahnhof Ventschow sowie das Grundzentrum Warin anzubinden. Insbesondere der Ortsteil Neuhof verfügt weder über eine Anbindung an benachbarte Ortsteile noch attraktive Spazierwege jenseits seiner Bebauung. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf, ein entsprechendes Angebot für Bürger und Besucher zu schaffen!
Auf der Suche „nach neuen Wegen“ leiten uns zwei wenig bekannte Paragraphen: Für Landkreise und Gemeinden besteht nämlich der Auftrag, „Wanderwege im Verbund mit sonstigen Straßen, Wegen und Flächen, die betreten werden dürfen, einzurichten … Die Wege sind zu kennzeichnen … Eigentümer … haben die Markierungen zu dulden“ (§ 26 NatSchAG M-V).
Klingt überraschend. Umfassen etwa die „Flächen, die betreten werden dürfen“ auch fremden Grundbesitz? Ja! Es existieren weitreichende Betretungsrechte auf vielen privaten Grundstücken. Das Bundesrecht erlaubt, „die freie Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung zu betreten“. Als „ungenutzt“ gelten z.B. auch landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzung bzw. während der Vegetationspause.
In M-V dürfen teils sogar Radfahrer dieses Recht beanspruchen. Hier darf „jede Person in der freien Landschaft auf eigene Gefahr Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder und Feldraine zum Zwecke der naturverträglichen Erholung betreten und mit einem Fahrrad befahren.“ (§ 25 NatSchAG M-V).
Das alles entlastet die Gemeinde. Die Klärung, gar Vermessung strittiger Flurstücksgrenzen ist nicht nötig. Und es werden weite Spielräume eröffnet, auch über die eigenen Flurstücke hinaus zu planen.
Wie diese Spielräume in Bibow genutzt werden könnten, legt der Konzeptentwurf mit einer entsprechenden Ideensammlung auch für Lückenschlüsse über Feldraine dar.
Wann wird der Entwurf veröffentlicht?
Der Finanz- und Entwicklungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, in ihrer Sitzung am 13.07.2023 um 19 Uhr im Gemeindezentrum Neuhof einen Prozess zur Bürgerbeteiligung zu beginnen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, die Sitzung zu verfolgen!
Sofern die Gemeindevertretung der Ausschussempfehlung folgt, wird der Konzeptentwurf am 14.07.2023 unter der Adresse http://wegekonzeptbibow.wordpress.com veröffentlicht und soll hier jeder seine Hinweise einbringen können.
Im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 31.08.2023 um 19 Uhr im Gemeindezentrum Neuhof soll der aktuelle Stand noch einmal allen Interessierten vorgestellt und letztmalig zur Beteiligung aufgerufen werden.
Und wie geht es dann weiter?
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die bei der Umsetzung helfen. Mit einem guten Konzept steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Antrag erheblich. Am Ende könnte sich die Mühe also auch für die Gemeindekasse auszahlen.