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Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rechtsetzungsverfahren zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Seengebiet Neukloster-Warin"

Hier:

öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes für das Amt Neukloster-Warin

Der Landrat als untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg beabsichtigt nach Abwägung eingehender Anregungen und Bedenken, für die beiden bestehenden Landschaftsschutzgebiete „Seengebiet Warin — Neukloster" (von 1958) und „Wald- und Seengebiet nebst Umgebung Neukloster-Warin-Blankenberg" (von 1938) im Bereich des Naturparks Sternberger Seenland eine neue Verordnung zu erlassen: das Landschaftsschutzgebiet „Seengebiet Neukloster-Warin".

Mit der neuen Verordnung wird der Schutzstatus der beiden alten Landschaftsschutzgebiete in geltendes Recht überführt und die neue Verordnung wird durch konkrete Regelungen modernem Recht angepasst.

Der Geltungsbereich wurde komplett neu überarbeitet. Bisher befanden sich nahezu sämtliche bebaute Bereiche der betroffenen Ortslagen im Landschaftsschutzgebiet. Diese Bereiche werden nun aus dem Landschaftsschutz entlassen.

Gleichzeitig ist es für den Naturpark jedoch erforderlich, weitere Flächen in das Landschaftsschutzgebiet neu einzubeziehen, denn der Mindestanteil an Landschaftsschutzgebietsflächen als Existenzgrundlage für den Naturpark ist sehr knapp bemessen und soll zur Stärkung des Naturparks erhöht werden.

Gemäß § 15 Absatz 2 Naturschutzausführungsgesetz M-V ist der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazu gehörenden Karten für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom 24.07.2023 bis 28.08.2023 im Rathaus Neukloster, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, im Bauamt/Hofgebäude während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

7.00 bis 12.00 und

12.30 bis 15.30 Uhr

Dienstag

7.00 bis 12.00 und

12.30 bis 18.00 Uhr

Freitag

7.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der genannten Auslegungszeit und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit können bei der Stadt Neukloster / dem Amt Neukloster-Warin oder bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg von jedermann Bedenken oder Anregungen vorgebracht werden.

A. Wittek
Amtsvorsteher