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Ausgabe 7/2025
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Stellenausschreibung

Die Stadt Neukloster sucht zum 01.12.2025

eine Leitung für das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten (m, w, d)

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Verantwortung und Kontrolle der Arbeitsabläufe im Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten einschließlich seiner Teilbereiche Einwohnermeldeamt und Gewerbewesen als direkte(r) Vorgesetzte(r) der dem Sachgebiet zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bearbeitung und Überwachung der ordnungsrechtlichen Angelegenheiten für den Bereich des Amtes Neukloster-Warin, z.B. Lärmbelästigung, illegale Abfallentsorgung, Obdachlosenunterbringung, Friedhofs- und Bestattungswesen, Straßenverkehrsangelegenheiten, ruhender Verkehr, Straßenreinigung, Fischerei, Fundtiere und Fundbüro

Feuerwehr- und allgemeine Feuerschutzangelegenheiten mit Beschaffung und Verwaltung von Feuerwehrbedarf inklusive Bedarfsplanung und Mittelverwendung

Erstellung von Satzungen, Verordnungen, Verfügungen, Verwarn- und Bußgeldbescheiden sowie sonstigen ordnungsrechtlichen Bescheiden sowie deren Überwachung und Durchsetzung

Erstellung der Haushaltsplanung im Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung und Feuerwehr

Kontakt zur Polizei/Präventionsarbeit

Weitere anfallende Arbeiten im Sachgebiet

Sitzungsdienst

Ihr Profil:

Eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom-FH, Bachelor, Master) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung, eine abgeschlossene Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) oder eine vergleichbare Ausbildung, die Sie für diese Aufgabe qualifiziert.

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wünschenswert ist eine Berufserfahrung im Bereich ordnungsrechtlichen Angelegenheiten mit Fachkenntnissen und Erfahrungen im Allgemeinen Ordnungsrecht

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Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick im Kontaktzu Bürgern, Gremien und Behördenvertretern

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Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (Absicherung des Sitzungsdienstes, Fortbildungsmaßnahmen o.ä.)

Wir suchen eine verantwortungsbewusste Leitung für das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, die sich durch persönliches Engagement, Teamfähigkeit und Belastbarkeit auszeichnet und gewohnt ist, gewissenhaft, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.

Das Entgelt bemisst sich bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Eine Teilzeitbeschäftigung (mind. 35 Stunden) ist möglich.

Die Stadt Neukloster als attraktiver Arbeits- und Wohnstandort im Landkreis Nordwestmecklenburg mit sehr guter Anbindung an die A 14 und die A 20 bietet Ihnen als Arbeitgeber:

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eine interessante und vielseitige berufliche Aufgabenstellung mit Eigenverantwortung

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ein motiviertes, engagiertes Team von ca. 35 Beschäftigten mit einer ausgewogenen Altersstruktur und in einer kollegialen Atmosphäre

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flexible Arbeitszeitgestaltung in Form einer Gleitzeit-Regelung

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attraktive, betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen

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Möglichkeit des Fahrradleasings

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Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

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sowie weitere Vorteile des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst wie

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30 Tage Urlaub sowie 2 Tage Arbeitsbefreiung im Jahr am 24.12. und 31.12.

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eine tarifgemäße Berücksichtigung bisheriger Berufserfahrung

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Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) und jährliches Leistungsentgelt

Interessiert?

Dann schicken Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, aktuelles Lichtbild, Kopien von Zeugnissen und Urkunden, lückenloser Nachweise der bisherigen Tätigkeit) bis zum 01.08.2025 an die

Stadt Neukloster

-Personalamt-

Hauptstr. 27

23992 Neukloster

oder als PDF-Datei (Unterlagen zusammengefügt als eine PDF-Datei, max. 5 MB) an personal@neukloster.de.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung/Gleichstellung hin.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden.