Wichtiger Hinweis zu Fehldrucken beim aktuellen Mahnlauf durch den beauftragten externen Dienstleister des Amtes Neukloster-Warin
Das Amt Neukloster-Warin informiert, dass es bei der Versendung von Mahnungen durch einen beauftragten externen Dienstleister zu einem technischen Verarbeitungsfehler beim Versand der Mahnungen mit Datum vom 16.06.2026 gekommen ist und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Was ist passiert?
Die Inhalte der verschickten Mahnungen sind steuerlich und rechtlich korrekt. Aufgrund eines unvorhergesehenen technischen Fehlers in der Drucksteuerung des beauftragten Dienstleisters wurden jedoch bei insgesamt 37 Mahnungen unbeabsichtigt die Rückseite der Mahnungen mit Daten einer anderen Person bedruckt bzw. Mahnungen verschiedener Personen gemeinsam in einem Umschlag versandt.
Aus technischen Gründen lässt sich systemseitig derzeit nicht nachvollziehen, welche konkreten 37 Datensätze von diesem Fehldruck betroffen sind.
Was bedeutet das für Sie?
Das Amt Neukloster-Warin hat umgehend ein Verfahren zur Eindämmung dieser Datenpanne nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeleitet. Die zuständige Datenschutzbehörde wurde informiert. Um den Vorfall vollständig aufzuklären und die betroffenen Personen zu schützen, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Unsere Bitte an alle Empfänger von aktuellen Schreiben des Amtes Neukloster-Warin:
Kontakt für Rückmeldungen:
Bitte wenden Sie sich direkt an die Abteilung Finanzen der Stadt Neukloster:
Das Amt Neukloster-Warin und der zuständige Dienstleister bedauern diesen Fehler ausdrücklich und bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Der technische Fehler wurde bereits dauerhaft behoben, sodass zukünftige Verarbeitungsläufe wieder fehlerfrei durchgeführt werden.