Aus gegebenem Anlass möchte ich die Bürger*innen auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Warin und ihre Ortsteile hinweisen.
Die Stadt Warin hat mit Datum vom 10. Mai 2005 eine Straßenreinigungssatzung erlassen, in der die Übertragung der Straßenreinigungspflicht geregelt ist.
Im § 3 Abs. (1) heißt es: „Die Reinigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen -
| a) | Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils eines Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf. |
| b) | Radwege, Trenn-, Baum-, Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem Grundstück anliegenden und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers“. |
Die vollständige Reinigungssatzung können Sie auf der Homepage der Stadt Warin oder im Rathaus, Ordnungsamt Außenstelle Warin, zu den Öffnungszeiten einsehen.
Helfen Sie mit, dass unsere Stadt sauberer wird. Hierfür schon im vorab herzlichen Dank.