Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warin und Ortsteile sowie Gewerbetreibende, Vereine etc.!
Aus aktuellem Anlass, möchte ich Sie heute auf Folgendes hinweisen: Die Stadt Warin hat im Jahr 2014 eine Satzung über die Sondernutzung und Gebühren erlassen.
So steht im § 1 der Satzung (zu lesen auf der Homepage der Stadt Warin oder gern auch einsehbar im Ordnungsamt in der Außenstelle Warin) geschrieben, für welche Bereiche diese Satzung gilt.
Leider musste wiederholt festgestellt werden, dass Werbeschilder ohne Genehmigung angebracht werden.
Jede Nutzung von öffentlichen Grundstücken und Lichtmasten etc. ist schriftlich zu beantragen. Das Formular dafür steht online oder auch hier im Rathaus zur Verfügung. Beantragt werden müssen auch Werbe- und Hinweisschilder für sämtliche Veranstaltungen.
In der Anlage habe ich das Gebührenverzeichnis beigefügt.
Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen telefonisch oder zu den Sprechzeiten im Rathaus Warin zur Verfügung. Die Telefonnummer bzw. Mailanschrift, finden Sie am Anfang dieser Zeitung.
| Nr. | Gebührentatbestand | Höhe der Gebühr in € |
| 1 | Aufstellen von Waren pro m² monatlich | 25,00 |
| 2 | Baubuden, Arbeitswagen, Baugeräte und Container pro m² wöchentlich | 10,00 |
| 3 | Bauzäune, Baugerüste: 1. und 2. Woche ab 3. Woche | 2,00 10,00 |
| 4 | Lagerung von Baumaterialien, Brennstoffen und Umzugsgut nach 48 h pro m² wöchentlich | 5,00 |
| 5 | Hinweisschilder bis zu einer Größe von 1 m² monatlich | 15,00 |
| 6 | Werbeschilder bis zu einer Größe von 0,5 m² monatlich | 15,00 |
| 7 | Plakate bis zu einer Größe A 1 wöchentlich/Stück ab 31. Plakat/Stück | 1,00 2,00 |
| 8 | Tannenbaumverkauf pro m² täglich | 1,00 |
| 9 | Tribünen pro m² täglich | 1,00 |
| 10 | Wohnwagen pro m² wöchentlich | 3,00 |
| 11 | Automaten jährlich | 50,00 |
| 12 | Gewerbliche Anlagen | Lt. Vereinbarung |