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Bi uns to Hus
Ausgabe 8/2025
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
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Hinweise an alle Hundehalter

Information:

Aus aktuellem Anlass möchte ich nochmal auf die Badeordnung für das Strandbad Warin hinweisen. Die Mitnahme von Hunden ist während der Badesaison untersagt.

Badeordnung

Auszug aus der Satzung über die Strand- und Badeordnung im Strandbad Warin vom 08.05.2023:

1.

Die Badesaison gilt jährlich von 01.05 bis 30.09.

2.

Das Baden und Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr

3.

Schwimmer dürfen sich nur innerhalb der Abgrenzung des Schwimmbereiches aufhalten.

Insbesondere gilt:

Das Überschwimmen der Abgrenzung ist nicht gestattet.

Nichtschwimmer dürfen nur den für sie gekennzeichneten Bereich nutzen.

Bei Gewitter muss das Wasser verlassen werden.

Das Schwimmen bzw. der Aufenthalt unter der Badeinsel ist untersagt.

Das Schwimmen bzw. der Aufenthalt unter der Steganlage ist untersagt.

Jede Verunreinigung des Wassers, der Spiel- und Liegewiese ist verboten.

Für Abfälle jeglicher Art sind die aufgestellten Behältnisse zu nutzen.

Für verloren gegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Fundsachen sind beim Ordnungsamt in der Außenstelle im Rathaus Warin, Am Markt 1, 19417 Warin zu übergeben.

Das Mitführen von Tieren/Hunden im Strandbad Klein Labenz ist verboten.

Im gesamten Strandbad ist das Reiten- und Fahren mit sonstigen Verkehrsmitteln verboten, außer Kinderwagen, Krankenfahr- und Rollstühle.

Verboten sind das Zelten und Übernachten, das laute Betreiben von Radios oder sonstigen Tonübertragungsgeräten.

Den Anordnungen der zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Strand eingesetzten Personen, die sich als solche auszuweisen haben, ist Folge zu leisten (Mitarbeiter des Ordnungsamtes, des Bauhofes sowie Mitarbeiter der Wasserrettung).

Alle städtische Anlagen im Strandbad Warin sind pfleglich zu behandeln.

Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 17 Abs. (1) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden.

Die vollständige Badeordnung/Satzung kann im Amt Neukloster-Warin, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, Tel. 038422-440-0 oder auf der

Internetseite der Stadt Warin eingesehen werden.

Bei Notfällen sind die Telefonnummern: 110, 112 zu wählen.

Stadt Warin
Der Bürgermeister