Auszug aus der digitalen topographischen Karte
Hier: Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Warin hat am 29.10.2020 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung wird mit dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 28 aufgestellt. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die wohnbauliche Nachnutzung des ehemaligen Krankenhausgeländes.
Die Stadtvertretung der Stadt Warin hat am 30.04.2026 einen ergänzenden Aufstellungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Neben dem Bebauungsplan Nr. 28 stellt die Stadt derzeit den Bebauungsplan Nr. 29 auf. Planungsziel ist hier die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes sowie eines Ferienhausgebietes.
Die beiden Änderungsbereiche der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Warin befinden sich in zentraler Lage sowie im Norden des Stadtgebietes. Die Änderungsbereiche umfassen folgende Bereiche im Stadtgebiet:
| • | Der Änderungsbereich 1 befindet sich südlich der Ortsdurchfahrtsstraße (Bundesstraße B 192), unmittelbar an den Glammsee angrenzend. Der Änderungsbereich umfasst das ehemalige Krankenhausgelände. |
| • | Der Änderungsbereich 2 befindet sich im Norden des Stadtgebietes, unmittelbar westlich sowie östlich des „Neuklosterweges“. |
Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Warin hat am 30.04.2026 den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den dazugehörigen Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörige Vorentwurf der Begründung inkl. Umweltbericht in der Zeit
auf der Internetseite der Stadt Warin unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.stadt-warin.eu/seite/358916/bauleitplanung.html
Zudem werden die Unterlagen in das Bau- und Planungsportal M-V eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Bauamt des Amtes Neukloster-Warin, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster, während der Dienstzeiten.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bauamt des Amtes Neukloster-Warin
Hauptstraße 27, 23992 Neukloster
Tel.: 03844 22 – 440 35
Mail: bauleitplanung@neukloster.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Warin, den 30.07.2026
Übersichtsplan mit Lage der Änderungsbereiche