Auszug aus der digitalen topographischen Karte
Die Stadtvertretung der Stadt Neukloster hat in ihrer Sitzung am 21.03.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hechtskuhl“ beschlossen.
Die Stadtvertretung der Stadt Neukloster hat mit Beschluss vom 04.05.2026 den Entwurf der Satzung sowie die dazugehörige Begründung zur Veröffentlichung gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung wird südlich durch die Umgehungsstraße „Hopfenbachstraße“, östlich durch die landwirtschaftlich genutzte Niederung am Hopfenbach, nördlich durch den Damm des ehemaligen Kiesanschlussgleises und westlich durch eine Kleingartensiedlung sowie den Rest landwirtschaftlicher Nutzflächen begrenzt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hechtskuhl“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Hechtskuhl“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung in der Zeit
auf der Internetseite der Stadt Neukloster unter folgender URL veröffentlicht.
https://www.stadt-neukloster.de/portal/dokumenteplus-900000171-28450.html?ordner=1&containerSort=0&schwelle_zuklappen=10&naviID=0&brotID=0
Zudem werden die Unterlagen im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt.
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
Darüber hinaus erfolgt eine öffentliche Auslegung während der Dienstzeiten im Amtsgebäude Neukloster-Warin (Rathaus Neukloster), Bauamt/Hofgebäude, Hauptstraße 27, 23992 Neukloster.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hauptstraße 27, 23992 Neukloster
Tel.: 03844 22–440 35
Mail: bauleitplanung@neukloster.de
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Neukloster, den 30.07.2026