Titel Logo
Bi uns to Hus
Ausgabe 8/2026
Rathausinformationen / Stadtgeschehen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen der Gemeindewahlleitung zur Landtagswahl am 20. September 2026

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Amtes Neukloster-Warin,

sehr geehrte Wahlberechtigte,

am Sonntag, den 20. September 2026 findet von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern statt.

Nachfolgend möchte ich Ihnen allgemeine Informationen zur Landtagswahl geben:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag…

1.

mindestens 16 Jahre alt sind,

2.

seit mindestens 37 Tagen ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und

3.

im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind.

Sie haben zwei Stimmen

Bei der Landtagswahl hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen:

Erststimme: Mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis Nr. 28 „Nordwestmecklenburg II“.

Zweitstimme: Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei.

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 29.08.2026 einen Brief mit der Wahlbenachrichtigung. Die Benachrichtigung informiert u.a. über Ihr zuständiges Wahllokal und enthält Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Briefwahl beantragen

Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen. Hierzu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zu stellen.

Sie können den Antrag auf einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:

  • Beantragung persönlich im Einwohnermeldeamt (direkte Wahl vor Ort ist möglich)
  • Beantragung online über www.amt-neukloster-warin.de unter Wahlen 2026 à Landtagswahl 2026.
  • Beantragung schriftlich
    Die Beantragung kann auch ohne amtliches Formular schriftlich erfolgen. Die Schriftform gilt auch durch dokumentierbare elektronische Übermittlung (z. B. Telefax oder E-Mail).
    Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie uns beim Wahlscheinantrag folgende Informationen übersenden: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
  • Beantragung durch ausgefüllte Rückseite vom Wahlbenachrichtigungsbrief

Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Briefwahlunterlagen grundsätzlich per Post.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, 20. September 2026, bis spätestens 18:00 Uhr bei uns eingeht.

Aktuelle Informationen finden Sie außerdem auf unserer Homepage www.amt-neukloster-warin.de unter Wahlen 2026 > Landtagswahl 2026.

Hinweis an die Wahlberechtigten aus dem Ortsteil Dämelow der Gemeinde Bibow:

Ab voraussichtlich dem 07. September 2026 bis zum 09. Oktober 2026 erfolgt von Dämelow nach Neuhof eine Vollsperrung wegen einer Deckenerneuerung. Ihr Wahllokal in Bibow können Sie über die großräumige offizielle Umleitungsstrecke über Ventschow – Jesendorf –Trams – Warin – Nisbill – Hasenwinkel – Bibow erreichen.

Hinweis an die Wahlberechtigten aus dem Ortsteil Klein Labenz der Stadt Warin:

Ab voraussichtlich dem 31. August bis zum 09. Oktober 2026 erfolgt von Warin nach Klein Labenz eine abschnittsweise Vollsperrung wegen einer Fahrbahnerneuerung. Ihr Wahllokal „Sportlerheim Warin“ können Sie über die großräumige Umleitungsstrecke über Mankmoos in Richtung Warin erreichen.

24.07.2026

Marleen Kempken
Gemeindewahlleiterin