Blick auf die gesicherte Baustelle der Grundschule
Sehr geehrte Damen und Herren,
es lief sehr gut auf der Baustelle „Neubau Grundschule“. Von daher hat die Nachricht am 20. Juli 2024 uns schon einiger Maßen überrascht, dass die Fa. BJ-Bau, die Arbeiten vorerst nicht weiterführen kann. Erst gut 2 Wochen später kam dann die Information, dass ein Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt wurde.
Was bedeutet das jetzt für das Bauvorhaben und was hat die Stadt Neukloster bisher getan und wie wird es weiter gehen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe die Situation zur einfacheren Verständlichkeit, knapp und einfach dargestellt. Real ist die Gesamtsituation rechtlich und insgesamt sehr komplex und allein der Aufwand der Verwaltung an sogenannter „Manpower“ ist erheblich.
Unsere Strategie war und ist ein sofortiger „ Schnitt“ mit BJ-Bau und keine Experimente.
Ein einfacher Übergang an den Zweitplatzierten war/ist vergaberechtlich ausgeschlossen. Da mehrere Millionen Euro an Fördermitteln im Raum stehen, ist das Vergaberecht absolut einzuhalten. (Unabhängig davon, dass die bestehenden Regelungen auch für uns hier schwer zu verstehen sind)
Natürlich erreichten auch uns die Kommentare: „ Das hätte man vorher alles wissen können/müssen und BJ-Bau hätten gar keinen Auftrag bekommen dürfen“!
Meine Damen und Herren, zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung, gab es keine rechtlich verwertbaren Umstände/Informationen, die eine Verweigerung der Zuschlagserteilung an BJ-Bau, begründet hätten.
So wie Deutschland aber gefühlt 80 Millionen Fußballnationaltrainer hat, so gibt es bei größeren Bauvorhaben, gefühlt auch immer mindestens 10 „Bordsteinkommandanten“ die erklären wie und was eigentlich richtig wäre.
Soweit zum aktuellen Stand des Baustillstandes bei dem Bauvorhaben „Neubau Grundschule Neukloster“.