Schwerin (pm). Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds des Bundes für Rentner*innen, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Anspruchsberechtigte Betroffene können eine Einmalzahlung in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten, die das Land auf 5.000 Euro verdoppelt. „Noch bis zum 30. September ist eine Antragsstellung möglich“, betonte Sozialministerin des Landes, Stefanie Drese.
Schätzungen gehen davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern circa 7.200 Angehörigen bestimmter Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR, die vor 1952 geboren wurden, eine solche Einmalzahlung zustünde. Darüber hinaus können auch Spätaussiedler*innen sowie jüdische Kontingentflüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten.
„Seit Beginn der Antragsfrist im Januar dieses Jahres sind bis Ende Juni allerdings erst 1.258 Anträge von ehemaligen DDR-Rentnerinnen und Rentnern sowie 581 von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und 929 von jüdischen Kontingentflüchtlingen gestellt worden“, so Drese. „Ich rufe deshalb eindringlich dazu auf, die eigenen Ansprüche eingehend zu prüfen.“
Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.
Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum zu stellen, so Drese. Sie wisse, dass mit einer Einmalzahlung bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können. „Aber Mecklenburg-Vorpommern ist eines von vier Bundesländern, dass eine 50-prozentige Kofinanzierung des Fonds vornimmt und dafür Landesmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung stellt“, verdeutlichte die Ministerin.
Sie erklärte weiter: „Ich kann deshalb nur appellieren: Nutzen Sie die umfassenden Beratungsangebote der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, informieren Sie sich und prüfen Sie, ob auch Sie anspruchsberechtigt sind.“
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds und zum Antragsverfahren finden Betroffene auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Alternativ steht eine eigens eingerichtete, kostenlose Hotline der Stiftung Härtefallfonds von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr unter der Nummer 0800 7241634 zur Verfügung. Auch Anfragen via E-Mail sind unter gst@stiftung-haertefallfonds.de möglich.
Die Antragsformulare, die per Post oder per E-Mail eingereicht werden können, stehen ebenfalls auf den Seiten des BMAS, www.bmas.de, zum Download bereit.