Titel Logo
Müritz Tipp
Ausgabe 15/2026
Regionales/Aktuelles
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen zur Landtagswahl am 20. September 2026

Rund 17.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waren (Müritz) und der stadtzugehörigen Ortsteile sind am Sonntag, 20. September 2026, zur Wahl des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgerufen. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens Samstag, 29. August 2026, zugestellt. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich bei der Gemeindewahlbehörde der Stadt Waren (Müritz) melden.

Diese ist unter der Telefonnummer 03991 177-318 sowie per E-Mail an ema@waren-mueritz.de erreichbar. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt vom 31. August bis zum 4. September 2026 im Bürgerbüro der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsichtnahme bereit.

 

 

Für die Landtagswahl werden im Stadtgebiet 16 Urnenwahlbezirke eingerichtet. Welchem Wahlbezirk die jeweilige Person zugeordnet ist, geht aus der Wahlbenachrichtigung hervor. Zusätzlich werden vier Briefwahlbezirke gebildet.

Wer seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchte, kann die Briefwahl nutzen. Der hierfür erforderliche Wahlschein kann bis Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden. Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist eine Antragstellung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Wer die Briefwahl persönlich vor Ort durchführen möchte, kann ab Montag, 31. August 2026, das Briefwahlbüro im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Waren (Müritz) nutzen. Dieses ist bis einschließlich Freitag, 18. September 2026, 12:00 Uhr, geöffnet. Für die persönliche Briefwahl sollten ein gültiges Ausweisdokument und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.

Bei der Briefwahl per Post ist darauf zu achten, dass der Wahlbrief rechtzeitig zurückgesendet wird. Er muss spätestens am Sonntag, 20. September 2026, um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefes.

Die Gemeindewahlbehörde weist darauf hin, dass es bei der Briefwahl an Ort und Stelle zu einem erhöhten Besucheraufkommen und damit zu Wartezeiten im Bürgerbüro kommen kann. Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis und empfiehlt, ausreichend Zeit mitzubringen.

Weitere Einzelheiten können der Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 20. September 2026 in der Gemeinde Stadt Waren (Müritz) vom 19. August 2026 unter www.waren-mueritz.de/de/de/stadtpolitik-gremien/wahlen entnommen werden.